Rathausbesuch zukünftig nur mit 3-G-Nachweis

0

Telefonische Erreichbarkeit des Rathauses sichergestellt

Kund*innen des Bürgerbüros müssen ab dem 2. Dezember Genesung, Impfung oder Testung nachweisen

Auf Grund der weiter steigenden Infektionszahlen wird die Stadtverwaltung ab Donnerstag, den 2. Dezember 2021, den Nachweis einer Genesung, Impfung oder negativen Testergebnisses zur Voraussetzung für das Betreten des Rathauses machen. Die Terminvereinbarung (online, telefonisch oder am Terminal) bleibt weiterhin bestehen, genauso wie die offenen Abholzeiten am Donnerstag.

Die Maßnahme dient dabei sowohl dem Schutz der Bürger*innen, die für ein Anliegen das Rathaus aufsuchen müssen, als auch den Beschäftigen im Rathaus, die bereits seit dem 24. November 2021 auf Grund der bundesgesetzlichen Regelungen einen 3-G-Nachweis erbringen müssen. Der Nachweis ist bei Einlass in das Bürgerbüro zu erbringen. Digitale Impfnachweise werden mit der CovPass-Check-App überprüft. Bei Testnachweisen ist ein Ergebnis eines zertifizierten Anbieters vorzulegen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf (bei PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden). Ein Selbsttest reicht nicht aus.

Zusätzlich haben Besucher*innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Kinder bis zur Einschulung benötigen keinen Test. Bei minderjährigen Schüler*innen reicht die Vorlage einer Bescheinigung der Schule aus, dass sie im Rahmen eines schulischen Schutzkonzepts regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.

Im Übrigen gelten vor Ort die gängigen Hygieneregeln wie Abstandsgebot und Maskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske). Alle Einwohner*innen sind dazu aufgerufen, das Rathaus symptomfrei aufzusuchen.

Personen, die keinen 3G-Nachweis vorlegen können, dürfen das Rathaus nicht betreten. Um der Aufgabe der Stadtverwaltung zur Daseinsvorsorge für alle Menschen mit ihren verschiedenen Anliegen auch ohne 3-G-Nachweis nachkommen zu können, werden den abgewiesenen Personen alternative Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Personen ohne Nachweis sind dazu angehalten, die zuständigen Ansprechpersonen direkt zu ihren Anliegen zu kontaktieren und das Rathaus nicht ohne Aufforderung aufzusuchen.

Telefonische Erreichbarkeit grundsätzlich sichergestellt – Bitte um Verständnis für längere Bearbeitungszeiten

Grundsätzlich sollten Anliegen und Anfragen weiterhin vorrangig per Telefon oder E-Mail an die zuständigen Stellen gerichtet und das Rathaus nur in erforderlichen Fällen aufgesucht werden, um Kontakte nach Möglichkeit zu vermeiden. Dadurch ist der Umfang dieser Anfragen aktuell allerdings so groß, dass nicht alle Telefonate unmittelbar angenommen werden können und die Bearbeitung von E-Mails mehr Zeit in Anspruch nimmt als sonst üblich. Externe Anfragen haben nach wie vor eine hohe Priorität zur Bearbeitung.

Da außerdem viele Mitarbeitende seit einigen Monaten vollständig oder in Teilen im Homeoffice arbeiten, kommt es dadurch leider auch zu Verzögerungen in manchen Abläufen.

Grundsätzlich ist die telefonische Erreichbarkeit der Fachbereiche durch Vertretungsregelungen sichergestellt. Rückrufbitten werden kurzfristig wahrgenommen. Im Zweifelsfall können Anfragen immer an das zentrale E-Mail-Postfach info@bargteheide.de gesendet werden. Von dort werden die Nachrichten den zuständigen Stellen übermittelt.

Hintergrund zur telefonischen Erreichbarkeit

Durch die Weiterleitung der Telefone der Kolleg*innen ins Homeoffice kann ein Freizeichen ertönen, obwohl telefoniert wird. Dadurch kann der Eindruck entstehen, dass Mitarbeitende Anrufe nicht entgegen nehmen. Diese technische Hürde kann leider aktuell nicht behoben werden. Zudem sind Rückrufe nicht möglich, wenn keine Nachricht hinterlassen wird, da die eingehende Rufnummer aus technischen Gründen nicht angezeigt werden kann.

Kommentar schreiben (erst nach Moderation sichtbar)

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

*