Umweltministerium veröffentlicht die Fortschreibung des Generalplans „Abwasser und Gewässerschutz“ mit einer Förderrichtlinie für Maßnahmen zur Abwasserbehandlung

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Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Die Abwasserbehandlung in Schleswig-Holstein ist auf einem hohen Niveau. Wir stehen aber auch vor neuen Herausforderungen, die im Generalplan benannt sind und die wir jetzt angehen.“

KIEL. In den vergangenen Jahrzehnten sind im Bereich der Abwasserbeseitigung erhebliche Baumaßnahmen durchgeführt worden, um die Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen zu schützen und um die Sammlung und Behandlung des Abwassers an den Stand der Technik anzupassen. Die Abwasserbeseitigung in Schleswig-Holstein ist daher auf einem hohen Niveau. „Dennoch gilt es im Bereich der Abwasserbeseitigung sowohl von Landesseite als auch seitens der Trägern der Abwasserbeseitigung den wachsenden Ansprüchen gerecht zu werden“, sagt Umweltmister Jan Philipp Albrecht. Daher wurde vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung der Generalplan „Abwasser und Gewässerschutz“ fortgeschrieben und veröffentlicht.

Im Generalplan werden – aufbauend auf einer Auswertung des derzeitigen Standes und der Qualität der Abwasserbehandlung – die zukünftigen Arbeitsfelder vor dem Hintergrund der Umsetzung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie dargestellt und der künftige Handlungsrahmen für die Sicherstellung und Optimierung der Abwasserentsorgung festgelegt.

Ein wichtiges Zukunftsthema ist das Umsteuern von derzeit vorrangig angewandten anlagenbezogenen Betrachtung (Emissionsprinzip) hin zu einer gewässerbezogenen Betrachtung (Immissionsprinzip), um die Eigenschaften des Gewässers zu berücksichtigen und die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Zudem soll der Umgang mit Niederschlagswasser aus bebauten Gebieten stärker in den Fokus genommen werden. Dabei ist es das Ziel, das Regenwasser am Ort der Entstehung zurückzuhalten und die hydraulische Gewässerbelastung sowie die stofflichen Einträge in die Gewässer zu verringern. „Ein weiteres Thema wird die Entwicklung einer Strategie zum Umgang mit neuen Schadstoffgruppen sein“, sagt Albrecht. Um das Spurenstoffproblem ganzheitlich lösen zu können, müssen neben der Behandlung des Abwassers, z.B. durch den Bau einer vierten Reinigungsstufe, auch Lösungen für eine Elimination von Spurenstoffen an der Quelle gefunden werden, um eine effektive und nachhaltige Verringerung der Einträge von Spurenstoffen in den Gewässern zu erreichen. Weitere Themen im Generalplan „Abwasser und Gewässerschutz“ sind u.a. die Verbesserung der Reinigungsleistung von kleinen Kläranlagen und der Substanzerhalt der bestehenden Anlagen und Kanalnetze.

Der Generalplan Abwasser und Gewässerschutz steht unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/abwasser/abwasserbehandlungSH.html zum Download zur Verfügung.

Umweltminister Jan Philipp Albrecht sagt: „Parallel zum Generalplan Abwasser und Gewässerschutz ist es uns gelungen, Mittel für die Förderung von Abwassermaßnahmen bereitzustellen.“ Dazu wurde am 22. November 2021 eine „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Abwasserbehandlung in Schleswig-Holstein“ durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung veröffentlicht. Zu den Zielen der Förderung gehören die Erreichung der Bewirtschaftungsziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie nach § 27 Wasserhaushaltsgesetz sowie die Reduzierung der Belastung durch Abwassereinleitungen. Dabei stehen im ersten Schritt Mittel für die Reduzierung der Nährstoffeinträge sowie für den Bau einer Versuchskläranlage und einer Pilotkläranlage für die Reduzierung von Spurenstoffeinträgen in Höhe vom 3,4 Mio. € zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie sind unter www.schleswig-holstein.de/abwasser zu finden.

 

1 Kommentar

  1. Die Versickerung von Niederschlagswasser trägt wesentlich zum Schutz des Grundwassers bei. Voraussetzung ist eine ausreichende Durchlässigkeit der in einem betrachteten Gebiet anstehenden Böden.
     
    Für das Stadtgebiet in Bargteheide ist aus Projekten der Vergangenheit bekannt, dass dort überwiegend undurchlässige Böden vorherrschen. Die Versickerung von Niederschlagswasser in einem größeren Umfang ist, abgesehen von kleineren Einzelfällen damit nicht gegeben! Hinzu kommt ein teilweise sehr hoher Grundwasserspiegel.

    Sofern durch eine Versickerung von Niederschlagswasser und Maßnahmen zur Verdunstung des Niederschlagswassers, z. B. über Gründächer, die Ableitung von Niederschlagswasser nicht wesentlich reduziert werden kann, werden umfangreiche und zukünftig noch größere Regenrückhaltebecken benötigt , um eine gedrosselte und damit verträgliche Einleitungsmenge in das Gewässer zu ermöglichen. Das heißt speziell für Bargteheide, das jegliche weitere Versiegelung zwangsläufig zum Bau bzw. Vergrößerung von Regenrückhaltebecken führen muss. Was das bedeutet kann man schon heute am Regenrückhaltebecken „Am Knick“ / „Am Bornberg“ sehen. Beim zukünftigen Westring sehe ich eine umfriedete, baumlose und ziemlich sterile Seenlandschaft auf die Bargteheider zukommen

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