Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung verlängert

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KIEL/Bad Oldesloe.  Das Gesundheitsministerium hat gestern (30.03.) die bestehenden Regeln zur Absonderung nach positivem Corona-Test oder für Kontaktpersonen bis zum 30.04.2022 verlängert.


Maßgeblich für die gültigen Regeln sind die fachlichen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Bundesgesundheitsministeriums, nach denen sich Schleswig-Holstein und die Bundesländer richten.
 
Der Absonderungserlass wurde veröffentlicht unter http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse.

Der Kreis Stormarn hat dem folgend seine Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung bis zum 30.04.2022 verlängert. Die Allgemeinverfügung ist dieser Presseinformation als Anlage beigefügt.

Das Gesundheitsamt des Kreises macht noch einmal deutlich, dass mit dieser Allgemeinverfügung die Verpflichtung des in Ziffer 1 aufgeführten Personenkreises begründet ist, sich in Quarantäne bzw. häusliche Isolation zu begeben. Einer gesonderten Verfügung des zuständigen Gesundheitsamtes (Quarantänebescheid) oder eines abschließenden Tests bedarf es hierfür nicht.

Auch kein Quarantänebescheid wird benötigt, wenn es um die Beantragung von Entschädigungen für Verdienstausfall infolge von Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots geht. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oder Selbstständige können auf der Internetseite des IFSG unter https://www.ifsg-online.de/index.html Informationen einholen und Anträge stellen.

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