Umweltministerium verabschiedet Abfallwirtschaftsplan für Abfälle aus dem industriellen und gewerblichen Bereich

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Umweltminister Goldschmidt: „Die Entsorgung industrieller Abfälle ist in Schleswig-Holstein weiterhin gesichert“

Die Landesregierung hat heute dem Abfallwirtschaftsplan für Abfälle aus dem industriellen und gewerblichen Bereich (AWP) zugestimmt. Einen ersten Entwurf hatte das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) bereits im August 2022 veröffentlicht und einen öffentlichen Beteiligungsprozess angestoßen.

Der Abfallwirtschaftsplan beschreibt und prognostiziert die aktuellen und zukünftigen Mengen verschiedener industrieller und gewerblicher Abfälle sowie deren konkreten Entsorgungswege. Darüber hinaus beinhaltet der Plan eine exakte Auflistung der bestehenden Entsorgungsanlagen sowie eine Einschätzung der Entsorgungssicherheit.

Bei Abfällen aus dem industriellen und gewerblichen Bereich handelt es sich beispielsweise um ölhaltige Materialien, Lösemittel sowie Kessel- und Filterstäube. Aber auch Industrie-Katalysatoren oder -Elektromotoren, die kritische Rohstoffe wie Rhodium oder Lithium enthalten, fallen in den Anwendungsbereich des heute verabschiedeten Abfallwirtschaftsplans.

„Ich freue mich, dass heute der Abfallwirtschaftsplan für Abfälle aus dem industriellen und gewerblichen Bereich verabschiedet wurde. Die Entsorgung dieser speziellen Abfälle ist in Schleswig-Holstein damit weiterhin gesichert. Mit Blick auf das Klimaabkommen von Paris und das Thema Ressourcenschonung gilt es jedoch festzuhalten, dass wir zukünftig deutlich mehr Recyclinganlagen benötigen werden, um eine langfristige Kreislaufwirtschaft im Land betreiben zu können.“

Nach aktuellem Stand verfügen die in Schleswig-Holstein vorhandenen Entsorgungsanlagen über genug Kapazitäten, um die Abfälle aus dem industriellen und gewerblichen Bereich der kommenden 10 Jahre zielgerecht zu behandeln und ordnungsgemäß verwerten zu können.

Zwischen dem 25. August und 19. Oktober 2022 hatten alle Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins die Gelegenheit eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf des AWP abzugeben. Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden fachlich geprüft und in die Überarbeitung des Entwurfs einbezogen.

Möglichkeiten zur Einsichtnahme

Der AWP für industrielle und gewerbliche Abfälle wird in der Zeit vom 13. Januar bis zum 13. Februar 2023 zur Einsichtnahme im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Mercatorstr. 3, 24106 Kiel ausgelegt. Die Einsichtnahme kann montags bis freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr erfolgen.

Online kann der AWP unter folgender Adresse eingesehen werden: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/abfallwirtschaft/abfallwirtschaftsplaene.html

 

Hintergrund

Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) müssen die Bundesländer Abfallwirtschaftspläne aufstellen, diese alle sechs Jahre auswerten und bei Bedarf fortschreiben.

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