Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“

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Die neuen Förderrichtlinien für das Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ wurden am 02.01.2023 im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht:

Förderrichtlinie nicht-fossile Heizsysteme (PDF, 114KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)

Förderrichtlinie steckerfertige PV-Balkonanlagen (PDF, 107KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)

Der Start des Förderprogrammes wird somit wie geplant im Januar 2023 erfolgen können.

Eine Antragstellung wird ab dem 16.01.2023 im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein unter folgender Adresse möglich sein:

https://serviceportal.schleswig-holstein.de

Zahlreiche Fragen zum geplanten Programm werden durch die Förderrichtlinien beantwortet.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/umwelt-naturschutz/klimaschutz/klimaschutz_node.html

1 Kommentar

  1. Die Förderung der Balkonanlagen ist nur für Anlagen mit dem sogenannten Wielandstecker möglich. Damit ist eine Anschaffung und Inbetriebnahme nur durch einen Elektrofachbetrieb möglich. Deutlicher kann sich Lobbyismus nicht darstellen!

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