Zweite Antragsphase des Förderprogramms Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger

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Landesregierung zieht positives Zwischenbilanz und kündigt neues Antragsfenster für Balkonkraftwerke an

Klimaschutzstaatssekretär Knuth: „Der Antragsdienst lief zuverlässig, sehr viele Menschen sind zum Zug gekommen.“ 

KIEL. Die Landesregierung zieht eine positive Zwischenbilanz der zweiten Phase des Klimaschutzprogramms für Bürgerinnen und Bürger. Seit dem 16. August hatten die Menschen in Schleswig-Holstein die Möglichkeit, zeitlich gestaffelt Anträge für Fördergegenstände wie nicht-fossile Heizsysteme, Ladestationen für Mehrfamilienhäuser, Batteriespeicher und PV-Balkonanlagen zu stellen. Letztere erfreuten sich zuletzt derartig großer Beliebtheit, dass es zu technischen Schwierigkeiten bei der Antragsstellung kam. Diese konnten mit dem Start der zweiten Phase des Förderprogramms vollständig beseitigt werden. Entsprechend erfreut zeigte sich Klimaschutzstaatssekretär Joschka Knuth: „Der Antragsdienst lief zuverlässig, sehr viele Interessierte für ein Balkonkraftwerk sind zum Zug gekommen. Wie erwartet, kam es zu Beginn des Antragsfensters zu Wartezeiten, doch die Technik lief stabil, das ist die wichtigste Erkenntnis der letzten zwei Tage. Unser Dienstleister hat im Verlauf des ersten Antragstages sogar die Begrenzung der Antragstellenden pro Minute erhöht. Damit werden wir auch zukünftig größere Antragsvolumina abwickeln können“, resümierte Knuth.

Das Antragsfenster für Balkonkraftwerke war vom 29. August bis zum 30. August geöffnet. Insgesamt wurden 3120 Anträge erfolgreich eingereicht. Waren es am ersten Tag 2492 Anträge, wurden am zweiten Tag nochmals 628 Förderbegehren eingereicht. Da das vorgesehene Antragsvolumen von 10.000 Anträgen noch nicht ausgeschöpft wurde, können ab Dienstag, den 05.09.2023 weitere Anträge im Onlineverfahren eingereicht werden.

Großes Interesse herrschte auch an den Batteriespeichern, für die es erstmals eine Förderung von bis zu 750 Euro gab. Der neu eingeführte Fördergegenstand konnte am 22. August beantragt werden. Bereits nach circa einer Stunde war die Maximalzahl von 350 Fördergegenständen erschöpft. „Wir werden schauen, ob wir hier beim nächsten Mal aufstocken können. In jeden Fall wird im vierten Quartal erneut eine Antragsstellung möglich sein.“, sagte der Klimaschutzstaatssekretär.

Anträge für die Förderung von Ladesäulen für Mehrfamilienhäuser können seit dem 17. August gestellt werden. Bislang sind 60 Anträge eingegangen. Die Antragsstellung ist weiterhin möglich. Gleiches gilt für nicht-fossile Heizsysteme. Hier wurden seit Beginn des Programms 836 Fördergegenstände eingereicht. Aktuell bearbeitet die IB.SH die eingegangenen Anträge.

Hintergrund

Im Rahmen des Förderprogramms werden folgende Gegenstände bezuschusst:

  • Nicht-fossile Heizungssysteme:
  • Wärmepumpen mit bis zu 2.000 Euro;
  • Solarkollektoranlagen mit bis zu 900 Euro;
  • Biomasseheizungen mit bis zu 900 Euro;
  • einen Anschluss an ein Wärmenetz mit bis zu 500 Euro.
  • PV-Balkonanlagen (bis zu 200 Euro)
  • Batteriespeicher (bis zu 750 Euro)
  • Ladesäulen für Mehrfamilienhäuser (bis zu 500 Euro)

Zusätzlich wird eine Aufstockung für Menschen gewährt, die Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen.

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