Mehrere Trunkenheitsfahrten im Kreis Stormarn beendet

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Ratzeburg (ots) – 05. Februar 2024 | Kreis Stormarn – Im Kreis Stormarn konnten am Wochenende (02.-04. Februar 2024) mehrere Trunkenheitsfahren beendet werden.

Am 03. Februar 2024, gegen 20:30 Uhr, meldeten Zeugen der Polizei einen VW Passat der in Schlangenlinien auf der Bundesautobahn 1 in Höhe der Anschlussstelle Ahrensburg in Richtung Bundesautobahn 21 fährt. Auf der BAB 21 konnte das Fahrzeug auf dem Rastplatz Rehbrook gestoppt und der Fahrer kontrolliert werden. Ein bei dem 24- jährigen polnischen Fahrzeugführer freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,38 Promille. Die Beamten ordneten eine Blutprobenentnahme an und untersagten die Weiterfahrt.

Am 04. Februar 2024 fiel Beamten gegen 01:30 Uhr ein 35-jähriger BMW- Fahrer in der Industriestraße in Bad Oldesloe auf. Dieser fuhr in auffälliger Fahrweise vom Pölitzer Weg kommend in Richtung Ratzeburger Straße. Ein bei der Kontrolle freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,59 Promille. Die Beamten ordneten eine Blutprobenentnahme an und beschlagnahmten den Führerschein des 35-jährigen Bad Oldesloers.

In der Hamburger Straße in Ahrensburg kontrollierten Polizeibeamte am 04. Februar 2024, gegen 03:00 Uhr, einen Renault Twingo. Ein bei der 62- jährigen Fahrerin freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,19 Promille. Daraufhin wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und der Führerschein beschlagnahmt.

In Glinde stoppten die Beamten am 04. Februar 2024 gleich zwei alkoholisierte Fahrzeugführer. Kurz nach Mitternacht kontrollierten Beamte in der Mühlenstraße einen 46- jährigen Glinder der mit einem VW unterwegs war. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,13 Promille.

Die Beamten ordneten die Entnahme einer Blutprobe an und stellten den Führerschein sicher. Gegen 04:00 Uhr kontrollierten die Beamten im Oher Weg einen 46- jährigen Berliner der mit einem PKW unterwegs war. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Außerdem ergab ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von 1,1 Promille. Auch hier wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Außerdem wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

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