L 93: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in Trittau

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Gute Nachrichten: Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) hebt heute (26. März 2024) in Trittau die Einbahnstraßenregelung in der Kirchstraße (L 93) wieder auf. Somit ist die Kirchstraße wieder in beide Fahrtrichtungen freigegeben. Durch die besseren Witterungsverhältnisse konnte der LBV.SH jetzt wirksamere Ausbesserungsarbeiten zur Beseitigung der Schlaglöcher vornehmen. Aufgrund des weiterhin mangelhaften Fahrbahnzustandes wird die L 93 auf eine Geschwindigkeit von 10 Stundenkilometer beschränkt bleiben.

Pixabay

Hintergrund

Seit dem 15. Januar 2024 war die Kirchstraße (L 93) in Trittau wegen Straßenschäden in Fahrtrichtung Norden (Grönwohld) einseitig gesperrt. Der Verkehr wurde in Fahrtrichtung Süden als Einbahnstraße geführt. Ursache für die Einschränkungen war das Entstehen von ungewöhnlich großen und tiefe Schlaglöcher infolge der schlechten Witterungsverhältnisse im Dezember bis Februar. Diese wurden nun behoben. Derzeit prüft der LBV.SH mögliche weitere Maßnahmen zur langfristigen Schadensbehebung.

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