Umweltschutz – Landespolizei Schleswig-Holstein zieht positive Bilanz

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Kiel (ots) – In der Woche vom 12. bis 18. Mai fanden erneut bundesweite Aktionstage zum Gewässer- und Umweltschutz (BAGU) statt. Die Gesamtverantwortlichkeit für den Einsatz, bei dem zahlreiche Bundesländer gemeinsam eine Woche lang die Einhaltung von Umwelt- und Abfallvorschriften in der See- und Binnenschifffahrt kontrollierten, lag in diesem Jahr erstmalig bei der Wasserschutzpolizei Nordrhein-Westfalen.

An der Aktionswoche führten die Wasserschutzpolizeien aller Küsten- und Binnenländer Kontrollen im eigenen Zuständigkeitsbereich durch. Zum Teil waren weitere Behörden beteiligt. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag in der Überwachung des internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) und dem Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI).

Bundesweit wurden insgesamt 722 Kontrollen in der See- und Binnenschifffahrt durchgeführt. In 179 Fällen mussten die Einsatzkräfte einschreiten. Somit war jedes vierte Fahrzeug beanstandungswürdig. Die beteiligten Polizistinnen und Polizisten schrieben insgesamt 17 Strafanzeigen, 255 Ordnungswidrigkeitenanzeigen und erhoben 73 Verwarngelder. In acht Fällen untersagten die Beamten die Weiterfahrt.

Im Zuständigkeitsbereich der Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein war die Beanstandungsquote mit 13 Beanstandungen bei insgesamt 32 Schiffskontrollen sogar höher als im Bundesschnitt. „Zur Einordnung muss festgehalten werden,  dass Beanstandungen nicht mit Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten gleichzusetzen sind.“, erläutert Mathias Willerscheidt von der Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein. „Mängel bei der Führung des Mülltagebuchs wäre beispielsweise eine Beanstandung, welche weder Ordnungswidrigkeiten- noch Strafverfahren nach sich zieht, jedoch mit einem Verwarngeld geahndet wird.“

Verstöße, die zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens führten, wurden in Schleswig-Holstein in sieben Fällen festgestellt. In einem Fall im Zuständigkeitsbereich des Wasserschutzpolizeireviers Lübeck wurde zudem eine Strafanzeige gefertigt: Am 13. Mai kontrollierten die Beamtinnen und Beamten ein Motorschiff mit Heimathafen Limassol/Zypern und überprüften, ob die Besatzung die internationalen und nationalen Regelungen zum Meeresumweltschutz einhielten.

Bei der Kontrolle der Abwasserbehandlungsanlage stellten die Einsatzkräfte fest, dass diese falsch geschaltet war und mehr als ein Kubikmeter ungeklärte Abwässer in deutsche Hoheitsgewässer eingeleitet wurden. Das stellt einen Verstoß gegen die MARPOL-Regularien dar. Nach der Kontaktaufnahme zur zuständigen Staatsanwaltschaft leiteten die Beamten das Strafverfahren ein und baten den Schiffsführer zur Kasse: Erst nach erbrachter Sicherheitsleistung im vierstelligen Bereich konnte er seine Fahrt fortsetzen.

Die Tatsache, dass ein Viertel aller durchgeführten Kontrollen Beanstandungen zutage brachte, zeigt erneut, dass die Kontrollen einen wichtigen Beitrag zur Überwachung der maritimen Meeresumwelt und der Binnengewässer leisten. Umwelt- und Gewässerschutz ist und bleibt eine elementare Aufgabe der Wasserschutzpolizei. „Als Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein ziehen wir eine positive Bilanz der BAGU-Kontrollwoche. Neben den Beanstandungen und eingeleiteten Verfahren, konnten wir im Austausch mit den Schiffsbesatzungen sensibilisieren und Verständnis für die Notwendigkeit der Vorgaben hervorrufen.“, bilanziert Willerscheidt abschließend.

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