Viele Geschäfte dürfen am Montag wieder öffnen
Viele Lebensbereiche bleiben trotz erster Lockerungen aber weiterhin stark eingeschränkt. Ein Überblick:
Großveranstaltungen sind bis zum 31. August grundsätzlich untersagt. Betroffen sind Fußballspiele mit Zuschauern, größere Konzerte, Schützenfeste und Kirmes-Veranstaltungen. Ob Fußball-Partien ohne Publikum möglich sind, ist noch offen.
Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern können ab kommendem Montag (20.4.) unter Auflagen wieder öffnen. Unabhängig von der Größe ihres Geschäfts dürfen dann auch Buch-, Auto- und Fahrradhändler wieder Kunden begrüßen.
Friseure sollen unter Auflagen – etwa zur Hygiene und zur Vermeidung von Warteschlangen – ab dem 4. Mai ihre Betriebe wieder öffnen.
Der allgemeine Schulbetrieb soll am 4. Mai wieder aufgenommen werden, beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen und den obersten Grundschulklassen. Anstehende Prüfungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres können aber auch vorher schon stattfinden.
Es gibt keine Maskenpflicht, jedoch die „dringende Empfehlung“, sogenannte Alltagsmasken im Nahverkehr und Beim Einkauf zu tragen.
Die Kontaktbeschränkungen bleiben vorerst bis zum 3. Mai in Kraft. Auch auf private Reisen müssen Bürger weiter verzichten.
Gastronomiebetriebe bleiben vorerst weiter geschlossen. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Auch Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen sowie Theater, Opern und Konzerthäuser haben noch geschlossen.
Das Versammlungsverbot in Gotteshäusern bleibt in Kraft. In Kirchen, Moscheen und Synagogen sollen vorerst keine religiösen Feierlichkeiten und Veranstaltungen stattfinden. Hier gibt aber offenbar noch Diskussionsbedarf, daher soll es noch weitere Gespräche geben.