Aktion „Jeden Tag ein Kinderrecht“: 26. September 2020 11. Kinder haben ein Recht auf Spiel und Ruhe (Artikel 31)
Spielen ist ein Kinderrecht! – Elefanto-Spielmobil am Samstag, 26. September beim Kids Team Cup
Das Elefanto-Spielmobil des Kinderschutzbundes Stormarn fährt am kommenden Samstag zur letzten Station seiner Kinderrechte-Tour nach Ahrensburg. Dort warten vor der Großen Sporthalle der Stormarnschule ab 12.00 Uhr unterschiedliche Spielangebote und Kinderrechteaktionen auf spielfreudige Kinder. In der Sporthalle findet das große Tischtennis-Turnier Kids Team Cup statt, das vom SSC Hagen Ahrensburg organisiert wird. Auch Landrat Dr. Henning Görtz wird das Turnier besuchen und dort ein Grußwort sprechen. Alexander Witsch vom Kinderschutzbund wird Kindern und Eltern erzählen, warum die Kinderrechte wichtig sind und warum der Kinderschutzbund sich dafür einsetzt, dass möglichst viele Menschen erfahren, dass es sie gibt.
Spiel, Freiraum und Ruhe
Kinder haben nicht nur ein Recht auf Schutz, Bildung und Gesundheit, sondern auch auf Spiel, Freizeit und Erholung. Denn ein ganz wichtiger Bestandteil von Kindheit ist die Freizeit und das Spielen. Im Spiel mit anderen lernen Kinder, sich kompetent in ihrem Umfeld zu bewegen, sie lernen, soziale Kontakte zu knüpfen, sich in größeren Gruppen zu verhalten, sich durchzusetzen und Regeln einzuhalten. Beim Spiel im Wohnumfeld lernen sie Selbständigkeit, sie stellen sich Fragen, z.B. wie etwas funktioniert und finden dann die Antworten. Doch dazu brauchen Kinder Pausen im durchgetakteten Alltag.
Die Lebenswirklichkeit vieler Kinder sieht oft anders aus. Schon im Grundschulalter sind viele Kinder mit Schule und Hausaufgaben, mit Nachhilfestunden und Musikunterricht, mit Ballett- und Fußballtraining in enge Zeitkorsetts gepackt und haben zu wenig Freiraum für freies Spielen und Entdecken. Daher sollten Eltern darauf achten, ihren Kindern genug freie Stunden für Spielen und auch für Ruhe zu ermöglichen.
Ansprechpartnerin:
Stephanie Wohlers
Deutscher Kinderschutzbund KV Stormarn e.V., Geschäftsführerin
Tel.: 04532 – 280 680
E-Mail: s.wohlers@dksb-stormarn.de
Foto:
DKSB Stormarn
Anhang
Artikel 31 Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben; staatliche Förderung
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Frieden an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
(2) Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.
Quelle: Übereinkommen über die Rechte des Kindes, UN-Kinderrechtskonvention.
Angenommen durch Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen. 44/25 vom 5. Dezember 1989.
Inkrafttreten: 02.09.1990, für die Bundesrepublik Deutschland: 05.04.1992.
Amtlicher Text für die Bundesrepublik Deutschland: BGBl., S. 122
So könnte man den Artikel 9 Kindern erklären:
Du hast das Recht auf Freizeit, zu spielen, dich zu erholen und dich künstlerisch zu betätigen.
Quelle: Unicef