CDU/CSU-Verkehrspolitiker begrüßen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Fehmarnbelt-Querung

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Berlin. Das Bundesverwaltungsgericht hat alle verbliebenen Klagen gegen das Milliardenprojekt Fehmarnbelt-Querung abgewiesen. Damit existiert nun auch auf deutscher Seite Baurecht für den geplanten 18 Kilometer langen Tunnel von Fehmarn zur dänischen Insel Lolland. Hierzu erklären der verkehrspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alois Rainer, sowie die zuständigen Berichterstatter Michael Donth und Gero Storjohann:

Alois Rainer: „Die Entscheidung der obersten Richter ist ein Meilenstein für den Ausbau des europäischen Schienennetzes. Europa rückt so noch ein Stück weiter zusammen. Die Dänen werden mit dem Baubeginn noch in diesem Jahr ihren Teil der Abmachung erfüllen, nun können wir zeitnah nachziehen.“

Michael Donth: „Der Bundestag hatte seine Hausaufgaben zu diesem Projekt bereits im Sommer gemacht: Mit über 230 Millionen Euro haben wir zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Strecken-Anrainer beschlossen, vom Lärmschutz bis hin zu ursprünglich nicht vorgesehenen Trassenverlegungen. So stellen wir sicher, dass die Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch die sensible Natur in diesem Bereich nicht über das notwendige Maß hinaus von den Auswirkungen des Streckenausbaus betroffen sind.“

Gero Storjohann: „Die Reisezeit zwischen Hamburg und Kopenhagen wird mit der Fehmarnbelt-Querung auf 2,5 Stunden nahezu halbiert. Das hat enorme Vorteile für die ganze Metropolregion Hamburg, insbesondere für die wirtschaftliche Entwicklung und die verstärkte Zusammenarbeit im Wissenschaftsbereich. Jetzt muss ein schneller Baubeginn folgen!“

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