Bad Oldesloe – Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung richtet sich Jan-Philipp Pohst, Beauftragter für Menschen mit Behinderung im Kreis Stormarn, mit einem eindringlichen Appell an Politik, Verwaltung und Gesellschaft.
„Die Eingliederungshilfe ist keine freiwillige soziale Leistung – sie ist Ausdruck eines
verfassungsmäßigen Rechts auf Teilhabe. Menschen mit Behinderung haben einen
berechtigten Anspruch darauf, die Unterstützung zu erhalten, die sie benötigen, um
selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Eine Kostensteigerung in diesem
Bereich darf nicht zulasten der Betroffenen gehen“, betont Pohst.
In den vergangenen Monaten wurde in vielen Kommunen – auch im Kreis Stormarn – intensiv über die Finanzierung der Eingliederungshilfe diskutiert. Steigende Ausgaben, enge Haushaltsrahmen und der Druck zur Konsolidierung stellen die Verwaltungen vor große Herausforderungen. Pohst erkennt ausdrücklich an, dass sowohl die Kreisverwaltung als auch die Kreispolitik in Stormarn in dieser schwierigen finanziellen Lage große Anstrengungen unternommen haben: „Ich nehme wahr, dass Verwaltung und Politik im Kreis ihr Bestes geben, um trotz der angespannten Finanzsituation auch freiwillige Leistungen zu erhalten und Handlungsspielräume zu bewahren. Dafür gebührt ihnen Anerkennung und Dank. Dieses Engagement zeigt, dass Inklusion hier nicht nur als Pflichtaufgabe, sondern als gemeinschaftliche Verantwortung verstanden wird.“

Gleichzeitig richtet Pohst einen klaren Blick nach vorn: Für eine nachhaltige und verlässliche
Unterstützung von Menschen mit Behinderung müsse auch die Zusammenarbeit zwischen
Leistungsträgern und Leistungserbringern im Kreis gestärkt werden.
„Ich appelliere eindringlich an alle Beteiligten, einheitliche und langfristige Verträge
auszuhandeln. Nur so kann Planungssicherheit entstehen – sowohl für die Einrichtungen, die
Leistungen erbringen, als auch für die Menschen, die darauf angewiesen sind.
Wirtschaftlichkeit und Menschlichkeit dürfen sich nicht ausschließen, sie müssen Hand in
Hand gehen“, so Pohst.
Zum Abschluss betont der Beauftragte, dass der Internationale Tag der Menschen mit
Behinderung nicht nur ein Anlass zur Reflexion, sondern auch ein Auftrag zum Handeln ist: „Inklusion beginnt dort, wo wir bereit sind, die Perspektive zu wechseln. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht als Kostenfaktor wahrgenommen werden, sondern als
selbstverständlicher Teil unserer Gemeinschaft. Eine solidarische Gesellschaft misst sich
daran, wie sie mit den Schwächsten umgeht – und ich bin überzeugt, dass Stormarn auf
diesem Weg weiterhin mutig und verantwortungsbewusst vorangehen wird.“
Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung wird seit 1993 jedes Jahr am 3.
Dezember begangen und soll das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit
Behinderungen stärken.
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung vertritt die Interessen von Menschen mit
Behinderung in Stormarn, berät Kreisgremien sowie alle mit Behindertenarbeit befassten
Verbände und Institutionen. Er steht zudem allen Menschen mit Behinderungen und ihren
Angehörigen beratend zur Verfügung und koordiniert die Angebote im Kreis Stormarn.
















