Schulbegleitung im Kreis Stormarn: Kreis räumt Fehler in Bescheiden ein

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Kiel (SHL) ­ Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, hat einen ersten Erfolg im Streit um die für das erste Halbjahr des Schuljahres 2015/2016 ergangenen Bescheide über die Bewilligung von
Schulbegleitun- gen an Grundschulen im Kreis Stormarn erzielt. Nach konstruktiven Gesprächen hat Landrat Plöger nun in einem Schreiben an die Bürgerbeauftragte die Rechtswidrigkeit der betreffenden Bescheide aufgrund von Bestimmtheits- und Begründungsmängeln eingeräumt und eine Korrektur für laufendende Widersprüche sowie bei Neuanträgen angekündigt.Der Kreis Stormarn hatte infolge des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichtes vom 17. Februar 2014 (L 9 SO 222/13 B ER) und der geplanten Einführung von Schulassistenten an Grundschulen für das Schuljahr 2015/2016 seine Bescheidpraxis bei der Bewilligung von Schulbegleitungen grundlegend geändert.

Gruppenfoto

So wurde in den ,,neuen“ Bescheiden eine stundengenaue Aufteilung zwischen Inklusionsleistung, die künftig durch Schulassistenten abgedeckt werden soll, und Integrationsleistung, die weiterhin durch den Sozialhilfeträger geleistet werden soll, vorgenommen, ohne diese Aufteilung auch nur in Ansätzen zu begründen. Auch die durch die Schulbegleitung zu leistenden Unterstützungshandlungen wurden nicht benannt. Darüber hinaus behielt sich der Kreis für den Fall, dass Schulassistenten an der Schule eingesetzt werden, den monatlichen Widerruf der bewilligten (Inklusions-) Leistungen vor.

,,Diese Bescheide sind rechtswidrig. Ich sehe es daher als ein Signal in die richtige Richtung, dass der Kreis Verstöße gegen das in § 31 Abs. 1 SGB X normierte Bestimmtheitsgebot und das in § 35 Abs. 1 SGB X verankerte Gebot der Begründung von Verwaltungsentscheidungen eingeräumt hat“, so die Bürgerbeauftragte. ,,Jeder Bürger hat schließlich ein Recht darauf zu erfahren, welche konkreten Erwägungen der Behörde für eine ergangene Verwaltungsentscheidung maßgeblich sind – und zwar unabhängig davon, ob die beantragte Leis- tung vollumfänglich bewilligt wurde oder nicht. Betroffene Eltern können daher einen entsprechenden Widerspruch oder Überprüfungsantrag beim Kreis stellen, falls sie ein Interesse an der Berichtigung oder Ergänzung ihrer Bescheide haben. Gerne sind mein Team und ich beim Verfassen der entsprechenden Anträge behilflich.“

Der Kreis Stormarn sicherte der Bürgerbeauftragten zudem zu, dass es im 1. Schulhalbjahr keine Versorgungslücken geben werde, da der in den Bescheiden formulierte Widerrufsvorbehalt selbst dann nicht ausgeübt werden solle, wenn bereits Schulassistenten an den Grundschulen ihre Arbeit aufgenommen hätten.
,,Diese Vorgehensweise begrüße ich ausdrücklich. Nur so kann den betroffenen Familien zumindest für das erste Schulhalbjahr die benötigte Planungssicherheit gegeben werden“, sagte El Samadoni.

Doch wie geht es im 2. Schulhalbjahr weiter? Diese Frage beschäftigt nicht nur Eltern von Kindern mit Behinderung im Kreis Stormarn, sondern im ganzen Lande. ,,In jedem Fall sollten Betroffene rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Ich empfehle eine Antragstellung nicht später als Anfang Oktober“, so die Bürgerbeauftragte. ,,Und sollte es zu einer Reduktion der Stundenzahl kommen, muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die ge- kürzten Stunden auch tatsächlich in den pädagogischen Kernbereich fallen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf solche Teilhabeleistungen zu richten, die – wie zum Beispiel die Hilfe beim Toilettengang – sofort abrufbar sein müssen und damit gegebenenfalls eine Anwesenheit des Schulbegleiters über den gesamten Schultag hinweg erforderlich machen. Auch hier beraten und überprüfen wir gerne.“

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