Brunsbüttel – Energiewendeminister Habeck: „Alle gerichtlichen Anforderungen müssen erfüllt werden“

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BRUNSBÜTTEL/KIEL. Der Betreiber des Kernkraftwerks Brunsbüttel hat heute (16. November 2015) beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eine neue Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standortzwischenlager in Brunsbüttel beantragt. Der Antrag bezieht sich ausschließlich auf die bereits im Standortzwischenlager gelagerten Brennelemente und den noch im Kernkraftwerk befindlichen Kernbrennstoff, nicht auf hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufbereitung (WAA-Castoren). Das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle hatte aufgrund einer Gerichtsentscheidung Anfang 2015 rechtskräftig die Genehmigung verloren.

AKW Brunsbüttel Fotolia
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Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Robert Habeck erklärte dazu heute in Kiel: „Seit dem Verlust der Genehmigung duldet die Atomaufsicht des Landes die Lagerung der neun Castorbehälter im Zwischenlager per befristeter Anordnung, damit kein rechtloser Raum besteht. Das ist aber kein Dauerzustand. Zwischenlager müssen mit rechtssicheren Genehmigungen betrieben werden. Insofern entspricht der Schritt Vattenfalls den rechtlichen Erfordernissen.“ Die Duldung ist bis 2018 befristet und gilt nicht für weitere Brennelemente aus dem Reaktordruckbehälter.

Der Minister betonte: „Ich erwarte, dass im Genehmigungsverfahren des BfS allen Anforderungen, die das Oberveraltungsgerichts formuliert hat, Rechnung getragen wird. Das gilt insbesondere für den Sicherheitsnachweis für den A 380 und panzerbrechende Waffen.“ Das Oberverwaltungsgericht hatte 2013 unter anderem bemängelt, dass die vom BfS erteilte Genehmigung wegen Ermittlungs- und Bewertungsdefiziten in Bezug auf den Schutz des Standortzwischenlagers vor Terroreinwirkungen rechtswidrig war. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Gerichtsentscheidung Anfang 2015.

Nach Einschätzung der Atomaufsicht ist es aufgrund der weggefallenen Genehmigung nicht auszuschließen, dass sich der Rückbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel im Vergleich zu den bisherigen Planungen des Betreibers verzögert. Der Abbau kann erst beginnen, wenn die 517 Brennelemente aus dem Reaktordruckbehälter entfernt und zwischengelagert sind. Das ist aber nur in einem genehmigten Zwischenlager möglich. „Ein zügiges Verfahren für eine neue Genehmigung ist daher von hoher Bedeutung“, sagte Habeck.

Vermutlich wäre es mit geringerem Zeitaufwand verbunden, den Kernbrennstoff aus Brunsbüttel im Zwischenlager in Brokdorf aufbewahren zu lassen. Das würde voraussetzen, dass die e.on-Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brokdorf beim Bundesamt für Strahlenschutz einen entsprechenden Antrag stellt. Diese Entscheidung liegt aber einzig und allein beim Betreiber. Erschwert werde ein solches Vorgehen auch, weil auf Bundesebene die Frage der Zwischenlagerung von Castoren aus der Wiederaufbereitung nach wie vor nicht gelöst sei, sagte Habeck. „Jetzt haben wir fast ein ganzes Jahr verloren. Das ist ärgerlich.“ Nach einem Konzept des Bundesumweltministeriums soll ein Teil der WAA-Castoren nach Brokdorf, wie die Pläne aber umgesetzt werden, ist aber offen. „Hier muss es endlich Klarheit geben“, forderte der schleswig-holsteinische Umweltminister.

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