Unbürokratisches Verfahren zur Unterstützung von Städten und Gemeinden gefunden
Ab dem 1. Januar 2016 erhalten die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein für jeden Asylbewerber, der nach dem Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung bei ihnen unterkommt, eine Pauschale für Integration, Unterbringung und Versorgung von 1.000 Euro (bisher 900 Euro). Ab dem 1. März wird der Betrag dann auf 2.000 Euro verdoppelt. Martin Habersaat, Landtagsabgeordneter für Südstormarn / Wentorf und stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion: „Inzwischen ist geklärt, dass durch diese Pauschale keine unnötige Bürokratie entsteht. Städte und Gemeinden müssen dem Kreis gegenüber lediglich bestätigen, dass das Geld vollständig für Kosten im Zusammenhang mit der Integration, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden verwendet worden ist. Damit schaffen wir es, die Kommunen in ihrer Handlungsfähigkeit zu stärken und pragmatische Lösungen zu unterstützen. Die werden wir für eine gelungene Integration brauchen.“
Die Zusage aus dem am 6. Mai 2015 geschlossenen Flüchtlingspakt, Flüchtlinge und Asylsuchende ohne Bleibeperspektive nicht mehr auf die kommunale Ebene zu verteilen, hat das Land mittlerweile eingelöst. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge soll eine ausreichende Anzahl von Unterbringungs- und Betreuungskapazitäten in geeigneten Einrichtungen geschaffen werden. Um die ärztliche Betreuung systematisch zu erleichtern, wird eine Gesundheitskarte eingeführt.
Kurz vor Weihnachten hatten das Land und die kommunalen Spitzenverbände eine Vereinbarung zur Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden getroffen. Innenminister Stefan Studt freute sich über einen „Schulterschluss zwischen Land und Kommunen“, der von großem Verantwortungsbewusstsein geprägt sei. Viele Vorschläge der Kreise, Städte und Gemeinden konnten umgesetzt werden. „Für die Kommunen bedeutet die Vereinbarung eine finanzielle Entlastung für die deutlich gestiegenen Anforderungen durch die große Zahl an Zuwanderern“, freuten sich die Städteverband und Landkreistag. Dabei geht es unter anderem um die strukturelle finanzielle Beteiligung des Landes an den für die Kommunen entstehenden Flüchtlingskosten. Ab dem 1. Januar 2016 erstattet das Land den Kreisen und kreisfreien Städten für die Dauer des Asylverfahrens bis zur Entscheidung über den Asylantrag 90 Prozent der Kosten für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für Asylsuchende, für die der Bund keine Kosten übernimmt und die einen Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, tragen Land und Kreise / kreisfreie Städte wie bisher die Kosten im Verhältnis 70:30. Der aus den Bundesmitteln für das Jahr 2015 auf Schleswig-Holstein entfallende Anteil von rund 68 Millionen Euro wird zwischen Land und Kommunen im Verhältnis 70:30 aufgeteilt, zuzüglich 8 Mio. Euro, die die Kommunen im Jahr 2017 erhalten.
Land und Kommunen sind sich darüber einig, dass in den kommenden Jahren 20000 zusätzliche Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen benötigt werden. Ein entsprechendes Bauprogramm soll den Bau von 4000 Wohnungen pro Jahr fördern. Die Kommunen werden ebenfalls eine Initiative zur Schaffung von Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen auflegen, die jährlich die Schaffung von 1.000 weiteren Wohnungen ermöglicht.