Nährstoffanfall in der Landwirtschaft höher als bekannt – Umwelt- und Landwirtschaftsminister Habeck stellt ersten Nährstoffbericht für Schleswig-Holstein vor
KIEL. Die Nährstoffüberschüsse in Schleswig-Holstein sind höher als bislang bekannt und belasten Grundwasser und Oberflächengewässer. Besonders betroffen sind Gebiete mit intensiver Tierhaltung und einer großen Anzahl an Biogasanlagen. Das geht aus dem ersten Nährstoffbericht des Landes hervor, den Landwirtschafts- und Umweltminister Robert Habeck heute (25. Januar 2016) gemeinsam mit Prof. Friedhelm Taube von der Christian-Albrechts-Universität in Kiel vorstellte.
„Der Handlungsbedarf ist groß und dringend. Wir müssen die Einträge von Stickstoff (N) aus der Landwirtschaft reduzieren, um das Trinkwasser künftiger Generationen zu schützen. Deutschland ist noch weit entfernt davon, die gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union einzuhalten. Immer mehr Tiere, konzentriert auf bestimmte Regionen,– das sorgt schon jetzt für hohe Belastungen der Umwelt. Der Intensivierung der Tierhaltung sind aus Sicht des Gewässerschutzes deshalb Grenzen gesetzt“, sagte Habeck.
Stickstoffüberschuss deutlich höher als erlaubt
Prof. Taube von der Agrar- und Ernährungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel erklärte: „Unsere Studie zeigt, dass der Nährstoffanfall für Schleswig-Holstein bislang immer noch unterschätzt wird, insbesondere weil auch der Mineraldüngereinsatz zu niedrig angesetzt wird.
Nach der geltenden Düngeverordnung darf der Stickstoffsaldo auf den Flächen 60 Kilogramm N pro Hektar und Jahr (berechnet im 3-jährigen Mittel) nicht übersteigen. Dem Nährstoffbericht zufolge liegt der Durchschnitt aber bei 80 kg N /ha p.a., rechnet man noch die Ammoniakemissionen hinzu, die die Umwelt ebenfalls belasten, liegt der Durchschnitt bei 118 kg N / ha pro Jahr. „Eine zusätzliche Speicherung von Stickstoff im Boden findet kaum noch statt. Damit sind diese Überschüsse weitgehend mit Umweltbelastungen gleich zu setzen“, betonte Prof. Taube.
Nach dem vom Ministerium in Auftrag gegebenen Bericht sind insbesondere die Geestbereiche auf dem Mittelrücken Schleswig-Holsteins mit den dort vorherrschenden sandigen, zur Nährstoffauswaschung neigenden Böden von Nährstoffüberschüssen betroffen – also die Regionen, in denen sich besonders viele Tierhaltungen und Biogasanlagen befinden. So wird der zusätzliche Nährstoffanfall aus Gärresten pflanzlicher Herkunft (Mais) der Biogasanlagen auf 22 kg N /ha geschätzt. Die Zunahme beim Milchvieh (2009: 365.000 Tiere, 2013: 400.000 Tiere) hat zu einem zusätzlichen N-Anfall von 4-5 kg/ha geführt.
Prof Taube fasste zusammen: „Wir sehen seit mehr als 10 Jahren keine Verringerung bei der Belastung der Gewässer mit Nitrat und der Luft mit Ammoniak. Der Gülleanfall von 35.000 Kühen zusätzlich weist auf eine Verschlechterung der Situation hin. Obwohl Schleswig-Holstein ein Gunststandort für Intensivlandwirtschaft ist, sind diese Überschüsse nicht akzeptabel.“ Es sei eine Debatte darüber sinnvoll, ob Tierhaltung in dieser Intensität und räumlichen Konzentration langfristig angezeigt ist. Hier sollten Lösungen gemeinsam mit dem Agrarsektor gesucht werden.
Habeck: „Im Land haben wir den Gewässerschutz angepackt, aber der Bund hinkt hinterher.“
Minister Habeck erklärte: „In Schleswig-Holstein haben wir den Gewässerschutz angepackt und viel auf den Weg gebracht. Aber der Bund hinkt gnadenlos hinterher – selbst die EU-Kommission hat schon ein Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der Nitratrichtlinie eingeleitet. Dabei brauchen wir endlich einen bundesweit gesetzlichen Rahmen mit ambitionierten Regelungen im Düngerecht. Ohne diesen wird es nicht gehen“, sagte Habeck.
Schleswig-Holstein hat in den vergangenen Jahren unter anderem Wasserschutzgebiete ausgewiesen, den Grünlandumbruch verboten, Dünge-Sperrfristen verlängert, eine Meldepflicht für Wirtschaftsdünger eingeführt, und es wurde eine Nährstoffbörse etabliert. Genauso wichtig seien die vereinbarten freiwilligen Maßnahmen aus der Allianz mit dem Bauernverband zum Gewässerschutz sowie die intensive Gewässerschutzberatung für die Landwirte, sagte Habeck. Dafür wurde das Gesamtvolumen der Mittel für die neue siebenjährige EU-Förderperiode auf 14,3 Millionen aufgestockt und damit fast verdreifacht. „Letztlich sind es die Landwirte, die in der Praxis schonend und effizient düngen müssen“, sagte Habeck.
Neues Förderprogramm für gewässerschonende Düngetechniken
Um die Landwirte bei der effizienten Düngung zu unterstützen, wird das Land noch in diesem Jahr ein neues Förderprogramm für boden- und gewässerschonende Düngetechniken starten. Das Volumen soll bei bis zu einer Million Euro pro Jahr liegen. Landwirte können dann für die Anschaffung entsprechender Maschinen für die Gülleausbringung voraussichtlich vom Spätsommer an eine Förderung von bis zu 20 Prozent beantragen.
Habeck: Die Düngeverordnung muss endlich kommen und besser werden
Habeck forderte zugleich den Bund auf, nicht länger die Novelle der Düngeverordnung zu verzögern. „Deutschland verfehlt die Ziele des Gewässerschutzes und kommt mit der Düngeverordnung nicht in die Puschen. Diese Schwerfälligkeit ist unverständlich.
Inhaltlich sei der Ende Dezember vorgelegte Entwurf noch nicht ausreichend. So setze sich Schleswig-Holstein für eine generelle Nährstoffuntersuchungspflicht für Wirtschaftsdünger, ambitionierte Sperrfristen zur Ausbringung und eine 9-monatige Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger ein. Zudem hält es eine Hoftorbilanz für notwendig – ein Erfordernis, das auch die Autoren des Nährstoffberichtes sehen.
Ein erster Schritt sei immerhin, dass am Freitag endlich im Bundesrat eine Änderung des Düngegesetzes beschlossen werden soll und dann erstmals auch die Gärreste aus Biogasanlagen unter die Obergrenzen der Stickstoffausbringung (max. 170 kg N /ha für organische Dünger pro Jahr) fallen. „Das geschieht unter anderem auf Initiative Schleswig-Holsteins. Wichtig sind ehrliche Werte. Für Grundwasser ist es egal, ob die ausgebrachten Nährstoffe aus der Gülle oder den Gärresten kommen“.
Prof. Taube ergänzte: „Werden die Gärreste einbezogen, wird die Problematik der Nährstoffüberschüsse noch deutlicher. Schon heute können hier die Obergrenzen für den Anfall der organischen Dünger, wie sie in der bundesweiten Düngeverordnung vorgegeben sind, von den Betrieben oftmals nicht eingehalten werden. Künftig werden viele weitere Betriebe den Export von Gülle und Gärresten von ihren Betrieben organisieren müssen, die so genannte Nährstoff-/Güllebörse ist dann gefordert, eine gleichmäßige Verteilung der Überschüsse im Land zu organisieren.“ Konservativ gerechnet gibt es insgesamt einen Überschuss von einer Millionen Tonnen Gülle und Gärreste, die vor allem auf dem Mittelrücken des Landes anfallen und eigentlich im Land verteilt werden müssten.
Hintergrund
Nitratrichtlinie und Düngeverordnung
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert für alle Gewässer den guten ökologischen Zustand, das heißt Grundwasser und Oberflächengewässer sollen frei sein von Schadstoffen und zu vielen Nährstoffen. Auch die Nitratrichtlinie der EU macht strenge Vorgaben. Als nationales Aktionsprogramm setzt die Düngeverordnung die Vorgaben der EG-Nitratrichtlinie um.
Weil Deutschland damit aber die Ziele verfehlt, hat die EU-Kommission 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. In mehreren Mahnschreiben hat sie mitgeteilt, dass nach ihrer Auffassung Deutschland seinen Verpflichtungen aus dem Aktionsprogramm zur Umsetzung der o.a. Richtlinie nicht ausreichend nachkommt und die bisher vorgesehenen Maßnahmen zur Erreichung einer Verringerung diffuser N-Einträge aus der Landwirtschaft nicht ausreichen. Zurzeit bereitet die KOM die Klageschrift vor.
Für einige der im Rahmen der Neufassung der Düngeverordnung vorgesehenen Regelungen müssen die Rechtsgrundlagen im Düngesetz erweitert werden, so dass quasi parallel auch die Beratungen im Bundestag aufgenommen werden müssen. Hierfür liegt seit Ende 2015 ein Entwurf der Bundesregierung vor, der zur Beratung und Beteiligung der Länder an den Bundesrat gegeben worden ist.
Auch die Wissenschaft hält die Maßnahmen der Bundesregierung nicht für ausreichend. Alle drei für Fragen der Agrar- und Umweltpolitik zuständigen wissenschaftlichen Beiräte der Bundesregierung haben in einem gemeinsamen Gutachten schon im August 2013 die Probleme deutlich offengelegt und realisierbare Lösungsansätze aufgezeigt.
Allianz für den Gewässerschutz:
Im Januar 2013 hatten sich das MELUR und der Bauernverband darauf verständigt, die Probleme des Gewässerschutzes gemeinsam anzugehen. Der Bauernverband hat daraufhin einen Runden Tisch eingerichtet. Zu den gemeinsam vereinbarten Maßnahmen gehören Empfehlungen für eine nährstoffarme Fütterung der Tiere, die Einrichtung einer Nährstoffbörse zur landesweiten Verteilung und Verwertung regionaler Nährstoffüberschüsse, die Optimierung der Ausbringungszeiten für organische Dünger, Beratung bei gewässerschonenden Ausbringungstechniken, Verbesserungen bei der Lagerung von Silage und Festmist und die freiwillige Einrichtung von breiten Gewässerrandstreifen. „Auch wenn wir unterschiedlicher Meinung bei gesetzlichen Vorgaben sind, ist es wichtig, im Interesse der Verbesserung des Schutzes unserer Gewässer auch weiterhin auf unterstützende freiwillige Lösungen zu setzen“, betonte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Robert Habeck.
Hinweis
Den Nährstoffbericht finden Sie im Internet unter:
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/W/wasserrahmenrichtlinie/aktuelles.html