Bezahlbare Wohnungen für alle

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Tobias von Pein: Programme werden ausgeweitet

Mit der sozialen Wohnraumförderung sind in Schleswig-Holstein bereits tausende bezahlbare Wohnungen entstanden. Seit Mitte 2013 gibt es die sehr erfolgreiche „Offensive für bezahlbares Wohnen“; hiermit wurden bis Ende 2015 5.300 Wohnungen gefördert und zwar in den Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten.

Für die Jahre 2015 bis 2018 wurde das Volumen für soziale Wohnraumförderung neu justiert und beträgt 330 Mio. Euro. Damit können rund 4.200 Mietwohnungen mit Sozialbindungen gebaut werden. Besonders stark engagieren sich hier die Baugenossenschaften.

Tobias von Pein
Tobias von Pein

Nun kommt das Sonderprogramm „Erleichtertes Bauen“ hinzu. Es ist ein innovatives Förderprogramm für sozialen Wohnungsbau. Hierfür stehen knapp 400 Mio. Euro an Fördermitteln bereit, mit denen rund 4.000 Mietwohnungen gebaut werden können. „Uns geht es darum, dass wir Wohnungen für alle schaffen. Wir werden Flüchtlinge nicht gegen Bürgerinnen und Bürger, die schon lange auf den Wartelisten der Wohnungsämter stehen, ausspielen“, so Tobias von Pein, Landtagsabgeordneter aus Ahrensburg.

 

Das Sonderprogramm richtet sich an Investoren, die in Partnerschaft mit den örtlichen Kommunen Wohnraum schaffen wollen, aber jede Kommune kann auch selbst wieder sozialen Wohnungsbau schaffen. Sie kann selbst unmittelbar Investor werden oder eine Vereinbarung mit der privaten Wohnungswirtschaft schließen, so dass sie Einfluss auf die Belegung eines Anteils der Wohnungen hat.

 

Mit der Förderungen können Mietwohnungen für Bürgerinnen und Bürger gebaut werden, die eine Berechtigung für eine Sozialwohnung haben; das gilt auch für Flüchtlinge. Die 4.000 zu errichtenden Wohnungen sind langlebig und von hohem Baustandard, vergleichbar mit der üblichen Bauweise im sozialen Wohnungsbau. „Schlichtwohnungsbau wäre hier eindeutig der falsche Weg“, stellt von Pein klar.

 

Eine Standortentscheidung wird für die nächsten 80, 100 oder 120 Jahre getroffen. Da stellt sich die Frage an die langfristige Vermietbarkeit dieser Wohnungen, vor allem von Wohnprojekten für Flüchtlinge. Hier bietet das Programm mit dem 2-Phasen-Nutzungs-Modell Sicherheit für die Investoren. Einer ersten Nutzung durch Flüchtlinge kann sich eine Nachnutzung z. B. von Studenten oder Senioren oder von Familien mit Wohnberechtigungsschein anschließen.

 

Derzeit haben ca. 46.000 Wohnungen eine Belegungsbindung. Trotz sehr guten Ergebnissen der Wohnraumförderung in den letzten Jahren ist die Anzahl der Sozialwohnungen weiter gesunken. Allein in den Jahren 2012 bis 2014 sind fast 26.000 Wohnungen aus der Zweckbindung gefallen. Dies ist zu einem großen Teil darauf zurückzuführen, dass die Bindungen pauschal auf 35 Jahre verkürzt wurden, um die Modernisierung der Bestände zu ermöglichen.

 

Um schnell einen Impuls für mehr bezahlbaren Wohnraum zu erhalten, soll die Absenkung von Standards im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden möglich sein. Das gilt allerdings nur für Sonderbauten, die der Unterbringung der Flüchtlinge dienen, und für Wohngebäude, die zu mindestens 20 % mit Flüchtlingen belegt werden. „Diese Kopplung ist zielführend, da sie Anreize schafft, in den sozialen Wohnraum und den Wohnraum für Flüchtlinge zu investieren“, erläutert Tobias von Pein.

 

Deshalb ist es richtig, zeitweilig einige Standards, z.B. bei der Deckenhöhe, Abstellräumen und der Anzahl der PKW-Stellplätze, zurückfahren zu können. „Entscheidend ist dabei, dass Nachrüstungsmöglichkeiten bereits geplant und die baulichen Voraussetzungen bei der Errichtung berücksichtigt werden.“, so der Abgeordnete. Die Aussetzung der neuesten Energieeinsparverordnung zur Reduzierung von Baukosten lehnt er ab: „Wir können nicht auf der einen Seite Wohnungen für Flüchtlinge bauen und auf der anderen Seite mit abgesenkten Ansprüchen an den CO2-Ausstoß verstärkt zum Klimawandel beitragen!“

 

Von Pein betont, dass bei der Barrierefreiheit in Wohngebäuden werden nach Paragraf 52 der Landesbauordnung keine Abstriche vorgenommen werden. Dort heißt es: „In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein.“ Das ist richtig so, denn gerade der sozial gebundene Wohnraum kommt in erhöhtem Maße den Bevölkerungsgruppen zugute, die auf Barrierefreiheit besonders angewiesen sind. Die Möglichkeit, die Barrierefreiheit einzuschränken, ist im Gesetzentwurf der Landesregierung lediglich für Sonderbauten, z. B. Sammelunterkünfte, vorgesehen. Wohngebäude sind davon nicht betroffen. Ohnehin geht der Entwurf jetzt in das parlamentarische Gefahren, kann also noch geändert werden. „Die Barrierefreiheit nach Landesbauordnung steht aber nicht zur Disposition“, betont Tobias von Pein.

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