Fahrten unter Alkoholeinfluss sind nach wie vor ein ernstes Problem für die Verkehrssicherheit. Laut einer Studie der TÜV SÜD Pluspunkt GmbH hatten 71 Prozent der alkoholisiert an Unfällen mit Personenschaden beteiligten Fahrern einen Wert von über 1,1 Promille. Damit waren sie absolut fahruntauglich.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur reagiert auf diese alarmierenden Zahlen und prüft den Einsatz atemalkoholgesteuerter Wegfahrsperren, sogenannten Alkohol-Interlock-Systemen. Ziel soll sein, die Fahrerlaubnis nur mit der Auflage eines solchen Systems neu zu erteilen. Das gilt bereits nach erstmaliger Alkoholauffälligkeit, die zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führt, und setzt das erfolgreiche Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung voraus.
Das betrifft also die, die mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr ein Fahrzeug geführt haben oder wiederholt durch Fahren unter Alkoholeinfluss auffällig geworden sind. Hierfür reicht schon zweimal ein Wert von über 0,5 Promille. Weiter umfasst es auch diejenigen, bei denen Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen. Die Beschränkung durch das Alkohol-Interlock-System dient dabei als Bewährung der vormals festgestellten Fahreignung. In der Bewährungszeit findet eine verkehrspsychologische Maßnahme statt, damit dauerhaft eine Trennung zwischen Fahren und Alkohol erreicht wird. Die Dauer der Bewährung wird für jeden Einzelfall individuell festgelegt.
Der Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur und Verkehrssicherheits-experte Gero Storjohann MdB begrüßt diese Maßnahme außerordentlich. „Sie wird einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen, ohne die weiterführende psychologische Betreuung wäre der nachhaltige Erfolg allerdings fraglich. Diese ist der Schlüssel, das Rückfallrisiko für Trunkenheit am Steuer dauerhaft zu reduzieren“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete.
Auch die TÜV SÜD Pluspunkt GmbH stützt in ihrem Forschungsbericht die Meinung und legt dar, wie wichtig das Konzept der begleitenden verkehrspsychologischen Rehabilitation ist. Therapeuten bekämen mit Hilfe der Daten der Wegfahrsperren ein zeitnahes und objektives Feedback zum Fortschritt des Klienten und können so gemeinsam mit ihm an einer dauerhaften Verhaltensänderung arbeiten.
Die Einführung der Maßnahme wird als Erprobung unter wissenschaftlicher Begleitung erfolgen. Ein entsprechender Gesetz- und Verordnungsentwurf ist in Arbeit.