Landtag verabschiedet Landesnaturschutzgesetz

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Umweltminister Habeck: „Das Gesetz schafft eine gute Balance zwischen Nutzen und Schützen.“

KIEL. Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck hat die Verabschiedung des neuen Landesnaturschutzgesetzes durch den Landtag begrüßt: „Das Landesnaturschutzgesetz stellt eine fein austarierte Balance zwischen Nutzen und Schützen her. Es hilft, das wenige, was wir an artenreicher Natur noch haben, zu erhalten. Das nicht zuletzt, damit wir Schleswig-Holsteiner genau wie Urlauber hier Räume der Erholung finden. Naturschutz ist ja auch und gerade für uns Menschen da“, sagte Habeck  im Landtag.

Robert Habeck
Robert Habeck

Kernpunkte des Landesnaturschutzgesetz sind ein gesetzlicher Schutz des besonders wertvollen arten- und strukturreichen Dauergrünlands, die Wiedereinführung eines Vorkaufsrechts des Landes für ökologisch besonders wertvolle Naturflächen, eine Erhöhung der miteinander zu verbindenden Vorrangflächen für Natur auf 15 Prozent und ein erweiterter Schutz der Biotope. Neu im Gesetz sind auch Wildnisgebiete.

Im Gesetzgebungsverfahren waren über 60 Verbände angehört worden. Alle vorgebrachten Argumente wurden intensiv diskutiert und gewogen, vieles wurde in der Überarbeitung berücksichtigt. „Mit dem neuen Gesetz wird der Naturschutz systematischer. Wir können die wertvollen Flächen besser vernetzten und ihre Qualität aufwerten“, sagte Habeck. Der Vertragsnaturschutz bleibe wie bisher bestehen.

Um den Erholungswert der Natur gerade für Touristen hochzuhalten, sieht das Landesnaturschutzgesetz einen Gewässerschutzstreifen vor. „Betonbettenburgen unmittelbar am Strand sind nicht gerade das, wofür Schleswig-Holstein als Land zwischen den Meeren steht. Der Gewässerschutzstreifen dient damit nicht nur dem Naturschutz, sondern auch den Interessen der betroffenen Gemeinden und Anwohner. Ihre Hinweise wurden zudem berücksichtigt, so dass es für bereits geplante, weit vorangeschrittene Projekte Übergangsfristen und Ausnahmen gibt“, sagte Habeck.

Das arten- und strukturreiche Dauergrünland in Schleswig-Holstein wird unter gesetzlichen Schutz gestellt. Das betrifft faktisch ungefähr 4.800 Hektar private Flächen – von 340.000 Hektar Dauergrünland in Schleswig-Holstein. Gut 10.000 Hektar, die ebenfalls die Kriterien des arten- und strukturreichen Dauergrünlandes erfüllen und vom gesetzlichen Schutz erfasst sind, sind in öffentlicher Hand oder werden über Vertragsnaturschutz bewirtschaftet.

Von hoher Bedeutung für den praktischen Naturschutz ist auch das Vorkaufsrecht. „Davon wird das Land nur dann Gebrauch machen, wenn beispielsweise nur noch relativ kleine Flächen fehlen, um einen Lebensraum zu arrondieren“, sagte der Minister.

Gemeinsam mit dem Landesnaturschutzgesetz wird zudem das Landeswaldgesetz geändert. Es sieht künftig vor, dass 10 Prozent der öffentlichen Wälder als Naturwälder aus der Nutzung genommen werden. Außerdem wird der Aufbau naturnaher und standortgerechter Wälder sichergestellt, in dem bei Waldumbau künftig ein hinreichender Anteil standortheimischer Baumarten anzupflanzen ist. Hintergrund dieser Regelung ist, dass zum einen standortheimische Baumarten sehr viel mehr Arten Lebensraum bieten als fremde. Standortheimische Bäume sind zudem besser an die lokalen Bedingungen angepasst und bieten daher gute Möglichkeiten, auch weiteren Entwicklungen (Klima) standzuhalten.

Im Landesjagdgesetz erhalten künftig Personen die Möglichkeit, aus ethischen Gründen ihre Flächen zu befriedeten Bezirken zu erklären. Sie müssen dann glaubhaft machen, dass sie die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehnen. Zudem wird das Jagen in Jagdgattern verboten. „Diese Regelung hat der Umwelt- und Agrarausschuss in seine Beschlussempfehlung aufgenommen, das begrüße ich sehr. Die Jagd in Jagdgattern soll künftig verboten werden“, sagte Habeck. Das, was dort bislang geschieht, sei weder mit den Grundsätzen der Jagd noch mit Grundsätzen des Naturschutzes vereinbar.

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