Entlastung für Eltern und mehr Personal für Kitas

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Kita-Geld und Verbesserung des Fachkraftschlüssels kommen

In zweiter Kabinettsbefassung stimmte das Kabinett dem Entwurf des „Gesetzes zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes“ zu. Mit dem Gesetz und der dazugehörigen Landesverordnung schafft die Landesregierung die Voraussetzung, um Eltern von Krippenkindern ab 2017 um 100 Euro vom Krippenbeitrag zu entlasten. Zur Kenntnis genommen hat das Kabinett außerdem einen Erlass zur Förderung von zusätzlichen Personalkosten für die Ganztagsbetreuung im Elementarbereich, der kommende Woche im Amtsblatt veröffentlich werden soll. Mit dem Projekt fördert das Sozialministerium die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels in Kita-Ganztagsgruppen. Martin Habersaat, Landtagsabgeordneter aus Reinbek und stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion: „Wir brauchen beides – Entlastung für die Eltern und Steigerung der Qualität. Deshalb tun wir auch beides.“ Gerade im Hamburger Randgebiet seien die Kita-Kosten besonders hoch und der Vergleich zu Hamburg, das die Kitas kostenfrei anbietet, besonders drastisch.

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Die gebührenfreie Bildung – von der Kita bis zur Uni bleibe Kernziel der SPD in Schleswig-Holstein. Habersaat: „Angesichts der Haushaltslage unseres Landes werden wir dieses Ziel aber nur langfristig verwirklichen können. Umso mehr freut es uns, dass das Kabinett unter Ministerpräsident Torsten Albig heute einen weiteren Meilenstein beschlossen hat. Das Kita-Geld wird Familien konkret entlasten.“ Ministerin Kristin Alheit: „Mein Ziel ist es, dass Schleswig-Holstein nicht nur beim Kita-Ausbau führend ist. Auch bei der Familienfreundlichkeit insgesamt möchte ich zur Spitzengruppe aufschließen. Der Einstieg in die Beitragsfreiheit und in die Verbesserung des Betreuungsverhältnisses sind dazu wichtige weitere Schritte. Davon wird Schleswig-Holstein insgesamt profitieren, denn gute und bezahlbare Kitabetreuung ist ein echter Standortfaktor“.

 

Kita-Geld

Der Gesetzentwurf wird jetzt an den Landtag weitergeleitet, der darüber vor dem endgültigen Beschluss in erster und zweiter Lesung beraten wird. Der Entwurf sieht vor, dass zur Entlastung der Familien erstattet das Land ab dem 1. Januar 2017 Betreuungskosten von in der Regel 100 Euro erstattet. Voraussetzung ist, dass das Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und in einer öffentlich geförderten Kita/ Krippe oder von einer öffentlich geförderten Tagespflegeperson betreut wird. Die Erstattung soll den Familien, konkret den Sorgeberechtigten, auf Antrag beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) monatlich direkt ausgezahlt werden. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden auf Anregung der Landeselternvertretung der Kitas in Schleswig-Holstein dabei Pflegeeltern den Sorgeberechtigten gleichgestellt. Berechtige werden im Herbst durch das LAsD angeschrieben und informiert. Soweit die tatsächlichen Kosten – zum Beispiel aufgrund der Inanspruchnahme einer Sozialstaffel – für die Familien niedriger sind als 100 Euro, sollen nur die tatsächlich entstandenen Kosten ersetzt werden. Die erwarteten Erstattungskosten liegen 2017 insgesamt bei 23.409.000 Euro. Dabei wird von circa 23.000 betreuten Kindern („U 3“) ausgegangen, von denen ein Teil aus sozialen Gründen bereits heute aufgrund anderer Rechtsgrundlagen eine (Teil-)Erstattung erhält. Das Antragsverfahren kann mit Hilfe eines eigenen Software-Programms und sieben Personalstellen beim LAsD schlank gestaltet werden. Für die Pflege der entsprechenden Software sind 50.000 Euro jährlich vorgesehen.

 

Längerfristiges Ziel ist es, auch in Schleswig-Holstein Eltern die Kita-Kosten vollständig zu erstatten. „Die Einführung des Kita-Geldes ist auch ein Beitrag zur Chancengleichheit, denn sie erleichtert allen Kindern eine frühe Teilhabe an Förderung und Bildung in der Krippe. Wissenschaftliche Erkenntnisse bestätigen, dass die ersten Lebensjahre für einen gelungenen Bildungsweg ganz entscheidend sind. Dazu wollen wir beitragen“, so Alheit.

 

 

Verbesserung Fachkraft-Kind-Schlüssel

Folgende Regelung ist vorgesehen ab 1.8.2016 (Datum des Inkrafttretens des Erlasses):

Im Rahmen der Fortsetzung von Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung in Kitas stellt das Land Mittel für zusätzliche Personalausgaben in der Ganztagsbetreuung der Kinder von drei bis sechs Jahren in Kindertageseinrichtungen bereit. Mit diesem Schritt soll in den Ganztagsgruppen mit einer Betreuungszeit von über sieben Stunden der Betreuungsschlüssel sukzessive von 1,5 auf 2 Fachkräfte pro 20 Kinder angehoben werden. „Ziel ist es, dass mehr Kita-Kinder auch am Nachmittag zukünftig von zwei Fachkräften betreut werden können. Dies wird zu einer spürbaren Qualitätsverbesserung beitragen und gleichzeitig den Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen stärken“, so Alheit.

2016 werden hierfür 11 Millionen Euro und für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 20 Millionen Euro bereitgestellt, unter anderem aus weggefallenden Betreuungsgeldmitteln bzw. im Rahmen der Kita-Vereinbarung zwischen Land und Kommunen. Zuschussempfänger sind die Kreise und kreisfreien Städte. Die Landesmittel werden von den Kreisen und kreisfreien Städten entweder direkt oder im gegenseitigen Einvernehmen mit der Standortgemeinde auf deren Antrag an die im Bedarfsplan aufgenommenen Kita-Träger weitergeleitet. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben, die aufgrund des zusätzlichen Einsatzes von Personal in Ganztagsgruppen mit Betreuungszeiten über sieben Stunden täglich entstehen. Die Verteilung der Betriebskostenmittel auf die Kreise und kreisfreien Städte richtet sich nach der Zahl der dort entsprechend in Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder. Der Erlass ist gültig bis 31.12. 2018. „Davon sollen nicht nur Kinder, sondern auch die Fachkräfte in den Kitas profitieren. Bessere Arbeitsbedingungen tragen auch zur Erhöhung der Attraktivität des Berufes bei. Wir brauchen perspektivisch noch mehr Menschen, die diesen Zukunftsberuf wählen“, so Alheit.

 

Hintergrund:

Im Jahr 2016 wird die Kinderbetreuung in Schleswig-Holstein von Land und Bund mit insgesamt rund 200 Millionen Euro gefördert, das entspricht annähernd der doppelten Summe des Jahres 2012 (107,58 Millionen). Für 2017 sind mehr als 216 Millionen Euro vorgesehen.

 

Zurzeit werden in Schleswig-Holstein in den rund 1.765 Einrichtungen und bei den rund 1.735 Tagespflegepersonen etwa 110.600 Kinder betreut. Nach den aktuellsten Erhebungen des Statistikamtes Nord (2015) werden im U3-Bereich 31,4 % aller Kinder in Kitas oder Tagespflege betreut. Damit ist Schleswig-Holstein die Nummer 1 unter den westdeutschen Flächenländern. Im Ü3-Bereich liegt die Betreuungsquote im letzten Kitajahr (also dem Jahr vor Schuleintritt) bei 96,4 %.

 

Die Höhe der von den Eltern zu tragenden Kosten variiert im Land aufgrund der unterschiedlichen Finanzierungssysteme aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung und liegt durchschnittlich bei monatlich etwa 210 Euro pro Kind. In Nachbarländern wie Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern findet bereits eine Beitrags-Entlastung der Familien statt.

 

Ein Schwerpunkt der Landesregierung ist es, Familien und Kitas nachhaltig zu stärken: Ein im Dezember geeintes Maßnahmenpaket mit einem Volumen von 138,5 Millionen Euro für die Jahre 2016-2018 dient der weiteren Bezuschussung der Kommunen bezüglich Investitions- als auch Betriebskosten. Zudem werden Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung fortgesetzt. Die Förderung der 100 Familienzentren und der pädagogischen Fachberatung sowie des Qualitätsmanagements werden bis 2018 mit insgesamt 27 Millionen Euro fortgesetzt. Für Sprachbildung wurden die Mittel um 2 Millionen Euro auf jährlich 6 Millionen erhöht.

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