Bericht des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages

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Berlin. – Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am Dienstag seinen Tätigkeitsbericht 2015 an den Bundestagspräsidenten  Prof. Dr. Norbert Lammert MdB übergeben. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses Gero Storjohann MdB (CDU):

 „Der Jahresbericht spiegelt die Tätigkeit des Petitionsausschusses wieder und nennt die Schwerpunkte seiner Arbeit. Im Jahr 2015 wurden 13.137 Petitionen mit Sorgen, Beschwerden, Anfragen und Bitten beim Deutschen Bundestag eingereicht. Dennoch sind mehr als 50 eingereichte Petitionen pro Tag eine stattliche Zahl, vor dem Hintergrund, dass es viele private Plattformen gibt. Allein der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine Dreifach-Garantie: Jeder Bürger erhält einen Eingangsbescheid, die Petition geht anschließend in das parlamentarische Verfahren und endet mit dem Beschluss des Bundestages.

Stefan Schwartze (SPD), Kerstin Kassner (Die Linke), Günter Baumann (CDU/CSU), Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert, Vorsitzende des Ausschusses, Kersten Steinke (Die Linke), stellvertr. Vorsitzender des Ausschusses, Gero Storjohann und Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) v. l.
Stefan Schwartze (SPD), Kerstin Kassner (Die Linke), Günter Baumann (CDU/CSU), Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert, Vorsitzende des Ausschusses, Kersten Steinke (Die Linke), stellvertr. Vorsitzender des Ausschusses, Gero Storjohann und Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) v. l.

Der Petitionsausschuss ist somit ein ‚Seismograf‘ des Parlaments, denn das in Artikel 17 des Grundgesetzes verankerte Recht ermöglicht es jedermann, sich mit Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden.

Grundsätzlich wird jede Petition gleich behandelt, unabhängig von der Zahl der Unterstützer – ob Einzel- oder Massenpetition. Ausschlaggebend für eine positive Entscheidung ist allein die Relevanz des Petitums.“

Am Donnerstag wurde der Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses ebenso im Plenum des Deutschen Bundestages beraten.

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