In der Freien und Hansestadt Hamburg im Ortsteil Rothenburgsort ist am 20.11.2016 der Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln amtlich festgestellt worden. Um den Fundort ist ein Gebiet mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk und mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Fundort als Beobachtungsgebiet gemäß § 55 Abs. 1 Geflügelpestverordnung festzulegen.
Teile des Kreises Stormarn liegen in einem Radius von 10 Kilometern um den oben genannten Fundort. Zum Beobachtungsgebiet im Kreis Stormarn wird daher die Gemeinde Oststeinbek, die Gemeinde Barsbüttel sowie die Stadt Glinde erklärt.
Die Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Kreises Stormarn bekanntgemacht und kann dort nachgelesen werden. Eine kartografische Darstellung kann der Allgemeinverfügung ebenfalls entnommen werden.
Nach bisherigem Erkenntnisstand sind keine Infektionen des Menschen mit H5N8-Viren bekannt. Eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel ist laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) „theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich“. Gleichwohl sollten entsprechend den Empfehlungen des BfR grundsätzlich die Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten beachtet werden. So müssen Geflügelgerichte gründlich durchgegart werden, rohes Geflügelfleisch ist getrennt von den übrigen Lebensmitteln aufzubewahren und Küchengeräte sind zu reinigen.
Das Land hat ein Bürgertelefon eingerichtet, um Fragen von Bürgern zu beantworten. Es ist werktags von 9 bis 17 Uhr besetzt und unter 0431-160/6666 erreichbar.
Für weitere Rückfragen steht auch der Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160/1324 gerne zur Verfügung.