Sofortprogramm des Landes für Sanierung von Sanitärräumen in Schulen

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Bei seiner letzten Zusammenkunft in dieser Legislaturperiode hat der Landtag zehn Millionen Euro für ein drängendes Problem zur Verfügung gestellt. „Wenn wir Schulen im Land besuchen, werfen wir immer auch einen Blick in die Sanitärräume. Hier haben wir teilweise dringenden Handlungsbedarf festgestellt“, berichtet Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Die Schulträger können ihren Bedarf an Mitteln zur Sanierung von Sanitärräumen in Schulen im Zeitraum vom 19. April bis zum 10. Mai beim Bildungsministerium anmelden. Habersaat: „Für den Kreis Stormarn stehen 813.977,34 Euro zur Verfügung, für den Kreis Herzogtum Lauenburg 612.369,95 Euro. Wichtig ist der Hinweis: Wer zuerst kommt, saniert zuerst!“

Britta Ernst und Martin Habersaat

Das Bildungsministerium hat eine entsprechende Förderrichtlinie entworfen, um eine zügige Umsetzung des Sofortprogramms zu gewährleisten. „Damit leisten wir unseren Beitrag und unterstützen Schulträger bei dringend notwendigen Sanierungen im Sanitärbereich. Über das Ergebnis dürften sich alle an Schule Beteiligten freuen“, sagte Bildungsministerin Britta Ernst bei der Vorstellung des Programms in Kiel. Gefördert werden aus dem Programm auch die Sanierung von Dusch- und Sanitärräumen in Schulsportstätten. Die Förderrichtlinie wird am 18. April im Amtsblatt Schleswig-Holstein und zeitgleich auf der Homepage des Bildungsministeriums unter www.bildung.schleswig-holstein.de veröffentlicht.

Die Schulträger melden die von ihnen beabsichtigten Maßnahmen mit der Beschreibung des Fördergegenstandes und einer Kostenschätzung beim Bildungsministerium an. Das Bildungsministerium hat hierfür ein besonderes Funktionspostfach (Schulsanitaerraeume@bimi.landsh.de) eingerichtet. Nach Ablauf der Anmeldefrist erstellt das Ministerium eine Liste der zu fördernden Sanierungen. Innerhalb der Kreisbudgets werden die Mittel grundsätzlich nach dem Eingang der Anmeldungen verteilt. In der Förderrichtlinie sind die Eckdaten des Programms formuliert: Die Höchstfördersumme je Maßnahme beträgt grundsätzlich 80.000 Euro. Die Förderquote beträgt bis zu 75 Prozent. Kriterium für die Verteilung der zehn Millionen Euro auf die Kreise und kreisfreien Städte war die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2015/16 die Schulen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich besucht haben.

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