Hospizverein Ahrensburg vereinbart erste Kooperationen mit Pflegeeinrichtungen

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Möglichst vielen Menschen einen friedlichen Abschied, ein würdevolles Sterben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, das ist schon immer ein Ziel und Arbeitsfeld des Hospizvereins Ahrensburg. Als erste Pflegeeinrichtung Ahrensburgs hat das Tobiashaus einen Kooperationsvertrag mit dem Hospizverein geschlossen, um genau dieses Ziel auch im eigenen Haus umzusetzen. Das seit Anfang Dezember 2015 gültige, erneuerte Hospiz- und Palliativgesetz schreibt den Pflegeeinrichtungen vor, sich der neu definierten Kernaufgabe „Sterbebegleitung“ zu stellen. Die Einrichtungen „Haus am See“ in Lütjensee, „Haus Billetal“ in Trittau und die Stadtresidenz Ahrensburg haben sich dieser Aufgabe auch gestellt und alle seit Anfang des Jahres auch einen Vertrag unterzeichnet. Mit weiteren Häusern laufen die vorbereitenden Gespräche.

„Schwerkranken Menschen Hilfe im Sterben zu bieten ist ein Gebot der Menschlichkeit. Dazu gehört jegliche medizinische, pflegerische, psychologische und seelsorgliche Hilfe, die einen Menschen in der letzten Lebensphase begleitet. Diese Hilfe muss in ganz Deutschland ausgebaut werden. Deshalb stärken wir die Hospiz- und Palliativversorgung überall dort, wo Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen – sei es zu Hause, im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Hospiz. Zugleich verbessern wir die Information und Beratung, damit Hilfsangebote besser bekannt werden. Denn jeder soll die Gewissheit haben, am Lebensende gut betreut und versorgt zu werden.“, so beschrieb Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe den Hintergrund der Gesetzesänderungen. Der Hospizverein Ahrensburg hat ernst gemacht mit diesen Vorgaben und mit oben genannten Häusern konkrete Wege, Ansprechpartner, Evaluationswege, eventuelle Fortbildungen und mehr in festen Kooperationsverträgen vereinbart. Dem Hospizverein ist es bei diesen Kooperationen wichtig, dazu beizutragen, dass sich eine Kultur des Sterbens entwickelt, dass das Sterben ins Leben zurück- und aus der Tabuzone herausgeholt  und als Teil des Lebens wahrgenommen wird. So gehört auch das Gespräch darüber „wie will ich überhaupt sterben, was ist mir wichtig am Lebensende, was nicht“ dazu. Ein Gespräch, das für Betroffene, Pflegende und auch Angehörige oft gleichermaßen schwierig ist.

Dabei zu unterstützen, und all dies zu regeln, ist Inhalt der neuen Kooperationen. Die Pflegeeinrichtungen nennen konkrete Ansprechpartner, mit denen immer wieder über das gesamte Konzept und die konkreten Einzelfragen gesprochen werden kann. Der Hospizverein stellt die Begleiter, berät, organisiert Abende für Angehörige, bietet Fortbildungen, Einführungen in Themen der Sterbe- und Trauerbegleitung für Mitarbeitende an – und wird letztlich durch die Kooperation Teil des Konzeptes, mit dem das Pflegeheim die neue Kernaufgabe „Sterbebegleitung“ im Haus sicher stellt. Die Dauer der Verträge ist jeweils auf ein Kalenderjahr festgelegt um nach Ablauf der Zeit, die vereinbarten Qualitätsstandards zu überprüfen, sie gegebenenfalls anzupassen und die Zusammenarbeit weiter auszubauen.

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