Neue Breitbandförderung für Gewerbegebiete

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 Der Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann zum neuen Förderprogramm: ,, Die neue Möglichkeit der Förderung für den Breitbandausbau in Gewerbegebieten sollte von den Kommunen genutzt werden.‘‘

 

Das neue Sonderprogramm Gewerbegebiete ist Teil des milliardenschweren Bundesförderprogramms Breitbandausbau. Kommunen und Landkreise können Projektanträge einreichen. Damit stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gezielt 350 Millionen Euro bereit, um unterversorgte Gewerbe- und Industriegebiete sowie Häfen ans Glasfasernetz anzuschließen.

Im Rahmen des Sonderprogramms Gewerbegebiete wird der Breitbandausbau technologieneutral gefördert, die Mindestgeschwindigkeit wird jedoch auf 1 GBit/s (symmetrisch, also Up- und Download) angehoben. Der Fördersatz beträgt im Regelfall 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Höchstbetrag pro Projekt liegt bei 1 Million Euro. Das Bundesförderprogramm ist mit Förderprogrammen der Länder kombinierbar.

Neben der Anbindung der einzelnen Betriebe werden die öffentlich zugänglichen Flächen der Gewerbe- und Industriegebiete mit kostenlosem WLAN ausgestattet.

Eine entscheidende aktuelle Änderung beim Sonderprogramm Gewerbegebiete besteht darin, dass die Anforderungen an die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Sonderprogramms Gewerbegebiete nun nochmals vereinfacht wurden. Die bisher zwingende Eigenbeteiligung von mindestens 80 % aller Grundstückseigentümer mit 2.000 EUR am Ausbauprojekt entfällt ersatzlos. Die entsprechende Änderung der Förderrichtlinie ist bereits gültig. Es wird von dieser Änderung eine deutliche Beschleunigung im Antragsverfahren erwartet.

Die Förderanträge werden zügig behandelt, Zusagen sollen schnell erfolgen. Die Antragsbewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs (sog. Windhundverfahren). Dadurch stärken wir unseren Mittelstand, einen zentralen Erfolgsfaktor für Wachstum, Wohlstand und Arbeit in Deutschland.

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