Gero Storjohann begrüßt die neuen Vorschriften für Fahrradbeleuchtung

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Der Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann: ,, Ich freue mich, dass mit der neu in Kraft getretenen Änderung der StVZO nicht nur Fahrräder und E-Bikes endlich rechtlich gleichgestellt werden, sondern auch die Anforderungen an Fahrradbeleuchtungen an den neusten Stand der Technik angepasst werden.‘‘

Am 1.6.2017 sind die Änderungen der Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung (StVZO) in Kraft getreten und werden ab sofort Anwendung finden. Nach vielen Jahren der Verhandlungen wurden nun die Anforderungen an Fahrräder und E-Bikes geändert.

Neben der rechtlichen Gleichstellung von Fahrrädern und E-Bikes wurden umfangreiche Änderungen an den Vorschriften für das Thema Fahrradbeleuchtung vorgenommen.

So dürfen Fahrräder jetzt mit Fahrradscheinwerfer und Rückleuchten mit zusätzlichen Funktionen wie Tagfahrlicht, Fernlicht und Bremslicht ausgestattet werden. Auch wurden Anforderungen an die lichttechnischen Einrichtungen an Fahrradanhängern in die StVZO neu aufgenommen.

Gero Storjohann ist Berichterstatter der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag für Fahrradverkehr und Verkehrssicherheit.

 

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