Faulstellen in Gutachten?

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Sachverständiger im Investorauftrag empfiehlt Fällung, NABU fordert unabhängiges Gutachten

Eine der beiden großen Buchen am Bahnhof Hoisbüttel soll gefällt werden, das empfiehlt ein Gutachten im Auftrag des Investors, der den Bereich zwischen Georg-Sasse-Straße und Bahnhof bebauen will. Das Ergebnis überrascht nicht wirklich, denn es ist der Baum,
für den die bisherigen Pläne am stärksten verändert werden müssten.
Mehr als 1300 Bürger unterstützen inzwischen die Forderung des NABU Ammersbek, die Bebauung am U-Bahnhof Hoisbüttel so zu planen, dass das prächtige Ensemble aus einer 220 jährigen Linde und zwei mindestens 120-jährigen Buchen auf dem Grundstück des
ehemaligen Lottbeker Krugs erhalten werden kann. Am 31. Mai wurde dem Bürgermeister dazu eine Petition überreicht.

Blick vom Bahnsteig

Nun wendet sich der NABU erneut an die Gemeinde, da er das Gutachten, das der Investor erstellen ließ, als unzureichend erachtet. Der Gutachter fand „Faulstellen und Risse in der Gabel“ der doppelstämmigen Blutbuche, deren Alter er auf 150 Jahre schätzt. Er geht „von einer akuten Beeinträchtigung der Bruchsicherheit“ aus und empfiehlt „die Fällung“. Grundlage dieser Empfehlung ist eine „Inaugenscheinnahme“ und vor allem eine einzige schalltomographische Aufnahme in 1,30 m Stammhöhe.
Der NABU Ammersbek sieht ein Gutachten, das von dem Investor in Auftrag gegeben wurde, der vorher bereits dem Bauamt seine Fällungswünsche mitgeteilt hat, als nicht unabhängig und daher nicht ausreichend glaubwürdig an. Erschwerend kommt hinzu, dass
der Gutachter nicht (wie in Hamburg inzwischen Voraussetzung) als Baumsachverständiger „öffentlich bestellt“ ist.
Nach Sichtung der Gutachten und Rücksprache mit anerkannten Experten hat der NABU zudem sachliche Mängel gefunden und fordert dringend eine von der Gemeinde beauftragte unabhängige Untersuchung mit mehreren schalltomographischen Messungen in verschiedenen Höhen. Auch zu einem möglichen Baumerhalt sollten Aussagen getroffen werden.

Kritisch sieht der NABU auch eine der Fällungsempfehlung anhängende „Vorprüfung zum Artenschutz mit Artenschutzrechtlicher Einschätzung“, die zu dem Schluss kommt, dass die Fällung „aus artenschutzrechtlicher Sicht als zulässig angesehen werden“ kann. Diese „Vorprüfung“ ist fachlich nicht vertretbar und unüblich. Auch zeigt sie Widersprüche und fehlende Artenkenntnis des Gutachters. Sollte auch ein zweites Gutachten eine Verkehrsgefährdung ergeben, die nicht durch Sicherungsmaßnahmen zu beseitigen
ist, muss eine artenschutzrechtlich vorgeschriebene Prüfung vor einer Fällung methodisch korrekt erfolgen.
In dem Schreiben an den Bürgermeister, mit dem der NABU Ammersbek die restlichen der insgesamt 1320 Unterschriften der Gemeinde übergibt, sieht die zweite Vorsitzende, Angelika Schmidt, die Gemeinde „vor allem auch politisch in der Pflicht, einen neutralen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Untersuchung der Verkehrssicherheit der Bäume zu beauftragen.“
Weitere Informationen:
http://www.nabu-ammersbek.de/wb/pages/posts/blutbuche-angeblichbruchgefaehrdet- 94.php

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