Keine tierischen Lebensmittel von Reisen mitbringen

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Schutz vor Tierseuchen: Afrikanische Schweinepest erstmals in Tschechien nachgewiesen

KIEL. Zum Schutz vor der Einschleppung von Tierseuchen mahnt das Landwirtschaftsministerium zu Beginn der Reisezeit zum sorgsamen Umgang mit tierischen Lebensmitteln aus betroffenen Ländern. Lebensmittel tierischer Herkunft können Träger von hochansteckenden Tierseuchenerregern wie der Maul- und Klauenseuche oder der Afrikanischen Schweinepest sein. Werden solche Lebensmittel mitgebracht, achtlos in der Natur oder an Autobahnraststätten weggeworfen oder an Haustiere verfüttert, können die Tierseuchen auch hier auftreten. „Aus betroffenen Regionen sollten deshalb keine tierischen Lebensmittel mitgebracht werden. Für fast alle Nicht-EU-Staaten ist das ohnehin Vorschrift“, sagte Staatssekretärin Anke Erdmann heute (7. Juli 2017).

Karte: ASF im Baltikum, in Polen, in der Tschechischen Republik und in der Ukraine, Stand 11.07.2017, 09:15 Uhr Grafik: FLI

Derzeit treten die Maul- und Klauenseuche (MKS) und die Afrikanische Schweinepest (ASP) in zahlreichen Ländern außerhalb der EU auf – etwa der Türkei, Russland oder nordafrikanischen Ländern wie Tunesien. Innerhalb der EU ist inzwischen die Afrikanische Schweinepest in Polen, Estland, Lettland und Litauen sowie auf Sardinien in Italien nachgewiesen worden. In der vergangenen Woche wurde sie zudem erstmals auch in Tschechien – weit westlich der bisherigen Fälle in Osteuropa – bei Wildschweinen festgestellt. Es wird vermutet, dass die Infektionsquelle auf Reisetätigkeit zurückzuführen ist.

Für die Einreise aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland gelten grundsätzlich strenge Vorschriften, was das Mitführen von Lebensmitteln tierischer Herkunft im Reisegepäck anbetrifft. Aus solchen Ländern dürfen grundsätzlich keine Lebensmittel tierischer Herkunft wie Milch, Käse, Joghurt, Butter, Fleisch und Wurst als Reiseproviant oder Urlaubsmitbringsel eingeführt werden.

Aus den osteuropäischen, von ASP betroffenen Ländern sollten derzeit weder Wildschweinfleisch noch Schweinefleisch und Schweinefleischprodukte (Schinken, Salami) oder Jagdtrophäen von Wildschweinen mitgebracht werden, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie aus betroffenen Regionen stammen.

„Ich appelliere dringend an alle Reisenden und Berufsfernfahrer, sich verantwortlich zu verhalten. Tierische Lebensmittel sind keine Souvenirs, Reiseproviant muss in geschlossenen Müllbehältern entsorgt werden“, sagte Staatssekretärin Erdmann.

 

Hintergrund zu den Vorschriften für das Mitbringen von Lebensmitteln aus Nicht-EU-Ländern

Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern müssen tierische Lebensmittel zur amtlichen Kontrolle an einer veterinärrechtlichen Grenzkontrollstelle vorgestellt werden und dabei von den erforderlichen Dokumenten begleitet sein. In der Regel erfüllen Urlaubsmitbringsel oder Reiseproviant diese strengen Anforderungen nicht.

Für Schleswig-Holstein ist als Besonderheit zu beachten, dass es keine veterinärrechtlichen Grenzkontrollstellen gibt und im Reisegepäck mitgeführte tierische Lebensmittel aus Nicht-EU Ländern grundsätzlich bei der Einreise am EU-Eingangsort zu beseitigen sind. Zum Beispiel darf kein Käse aus der Türkei im Reisegepäck mitgebracht werden. Auch bei der Rückkehr von Kreuz- oder Fährfahrten aus Nicht-EU Ländern ist diese Regelung zu beachten.

Für die Einreise aus Andorra, den Färöern-Inseln, Grönland, Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, San Mario und der Schweiz gelten diese Bestimmungen nicht. Für Fisch, Säuglingsnahrung und Spezialtierfutter gibt es weitere Ausnahmen.

Nähere Informationen finden Sie auch im Internet auf den Seiten des MELUND sowie beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (https://www.bmel.de/DE/Tier/TierhandelTransport/_Texte/ErzeugnisseTierischenUrsprungs.html), bei den zuständigen veterinärrechtlichen Grenzkontrollstellen in Deutschland, bei den für den Wohnsitz zuständigen Veterinärbehörden und bei der für Sie örtlich zuständigen Zolldienststelle bei Fragen zu konkret beabsichtigten oder laufenden Abfertigungsverfahren.

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