Jetzt neue Unterstützungsleistung für Alleinerziehende beantragen

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SPD-MDB Thönnes begrüßt den Ausbau des Unterhaltsvorschusses

Alleinerziehende leisten enorm viel. Mit dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Ausbau des Unterhaltsvorschusses wird jetzt eine wichtige Verbesserung für ihre Unterstützung geschaffen. So wird rückwirkend zum 1. Juli 2017 der Unterhaltsvorschuss nun auch für Kinder im Alter zwischen 13 und 18 Jahren gezahlt. Gleichzeitig entfällt die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten. SPD-Bundestagsabgeordneter Franz Thönnes sagt dazu: „Wir helfen damit nicht nur den Alleinerziehenden, sondern wir stärken vor allem auch die Kinder. Denn diese sind von einer Trennung der Eltern betroffen. Daher dürfen sie nicht zusätzlich die Leidtragenden sein. Besonders nicht, wenn kein Unterhalt gezahlt wird oder dieser nicht regelmäßig gegeben wird.“

Der neue Unterhaltsvorschuss sorgt für eine bessere und verlässliche Unterstützung für Kinder und Alleinerziehende, die keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt erhalten. Nun ist sichergestellt, dass der Staat – wenn nötig auch dauerhaft – einspringt, wenn diese Kinder Unterstützung brauchen. Gab es im Kreis Stormarn vor der Gesetzesänderung für ca. 1500 Kindern den Unterhaltsvorschuss, kommt dieser nun entsprechend des erweiterten Personenkreis voraussichtlich weiteren 800 Kindern zugute, wobei noch längst nicht alle Anträge eingegangen sind und bearbeitet werden konnten.

MdB Franz Thönnes: „Allen Alleinerziehenden im Kreis Stormarn, für deren Kinder die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses gilt, empfehle ich umgehend mit dem Jugendamt in Bad Oldesloe Kontakt aufzunehmen und diese Unterstützung zu beantragen.“

Weitere Informationen zum verbesserten Unterhaltsvorschuss und den Voraussetzungen für diese Leistung findet man im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de) und des Familien-Wegweisers (www.familien-wegweiser.de).

 

 

 

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