Gewässer in Schleswig-Holstein sollen besser vor Nährstoffeinträgen geschützt werden

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Neue Landesdüngeverordnung:

KIEL. In Schleswig-Holstein werden künftig strengere Regeln für den Einsatz von Wirtschaftsdünger in der Landwirtschaft gelten: Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) hat heute (15. Februar) das Anhörungsverfahren für eine neue Landesdüngeverordnung gestartet. Damit wird die Befugnis aus § 13 Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 der Düngeverordnung des Bundes (DüV), die am 2. Juni 2017 in Kraft getreten ist, umgesetzt. Ziel der Verordnung ist der ressourcenschonende Einsatz von Pflanzennährstoffen und die Erfüllung der Anforderungen des Gewässerschutzes.

Phosphat und Nitrate

„Der Schutz unseres Grundwassers und unserer Gewässer ist eine zentrale Aufgabe. Wir wissen, dass wir vor allem auf dem Geestrücken eine zu hohe Viehdichte haben. Für Regionen mit hohen Nitrat- oder Phosphatwerten in Gewässern werden jetzt in Schleswig-Holstein sogenannte Gebietskulissen ausgewiesen. In diesen besteht dringender Handlungsbedarf. Weitergehende Maßnahmen zur Verringerung der Gewässerbelastung sind hier künftig einzuhalten“, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Robert Habeck.

Der Verordnungsentwurf konkretisiert das Bundesrecht für bestimmte Gebiete Schleswig-Holsteins. So gibt es spezielle, über die generellen Anforderungen hinausgehende Regelungen für den Umgang mit Düngemitteln in den genannten Gebieten bei der landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung, die das Land aufgrund der Überschreitung von Grenzwerten verfügen muss.

Die Rechtsgrundlage für die Landesdüngeverordnung ist die Düngeverordnung des Bundes, die am 2. Juni 2017 in Kraft getreten ist. Danach sind die Landesregierungen verpflichtet, für bestimmte Gebiete, in denen Grenzwerte für Nitrat oder Phosphat überschritten werden, zusätzliche Vorschriften zum Umgang mit Düngemitteln zu erlassen. Zu diesen Gebieten zählen die sandigen Regionen in Schleswig-Holstein, in denen der natürliche Schutz des Grundwassers eingeschränkt ist und Nitrat im Grundwasser in Konzentrationen von über 50 Milligramm pro Liter festzustellen ist (sogenannte N-Kulisse). Zum anderen sind Einzugsgebiete von Seen erfasst, in denen zu hohe Phosphateinträge aus landwirtschaftlichen Quellen nachgewiesen wurden und zu einer Gewässereutrophierung führen (sogenannte P-Kulisse). Die Nitrat-Kulisse umfasst in Schleswig-Holstein rund 51 Prozent der Landesfläche, die Phosphat-Kulisse rund 13 Prozent.

Die Länder sind nicht frei in ihrer Entscheidung, ob sie solche Regelungen erlassen. Die Düngeverordnung des Bundes sieht einen Katalog von 14 möglichen Regelungen vor, aus denen die Länder für jede der beiden Kulissen mindestens drei Regelungen auswählen müssen. Diese sollen dazu dienen, möglichst schnell einen guten Zustand im Grundwasser und in den Seen zu erreichen. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass Landwirte in beiden Kulissen die Nährstoffgehalte von Gülle und Gärrückständen exakt bestimmen lassen und die Düngung spätestens am 15. Oktober beenden müssen – soweit nicht auf Ackerflächen noch längere Sperrzeiten einzuhalten sind. Zusätzlich müssen sie die Düngemittel in der N-Kulisse auf unbestellten Ackerflächen innerhalb einer Stunde einarbeiten und in der P-Kulisse auf hoch und sehr hoch mit Phosphat versorgten Böden ihre Phosphatdüngung einschränken.

„Wir beziehen in Schleswig-Holstein unser Trinkwasser vollständig aus dem Grundwasser. Gerade deshalb ist Grundwasserschutz für das Land so wichtig. Es geht kein Weg daran vorbei, die Einträge von Nitrat ins Grundwasser und von Phosphat in die Seen zu reduzieren“, so Habeck.

Der Verordnungsentwurf und die Begründung werden jetzt den Trägern der öffentlichen Belange und den Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Zusätzlich werden die Unterlagen im Internet unter www.schleswig-holstein.de/duengeverordnung veröffentlicht.

Die Frist zur Stellungnahme endet am 29. März 2018. Anschließend entscheidet das Kabinett unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen endgültig über die Verordnung.

1 Kommentar

  1. Gut so! Die Zeiten, wo man stolz auf die Landwirtschaft sein konnte, sind lange vorbei! Heute geht es nur noch um Profit um jeden Preis: Monokulturen, Tierquälerei, Boden- und Grundwasser-Versauerei sind die Folgen! Einsicht der Bauern ist nicht, deshalb muss jetzt die Gesetzeskeule folgen. Die Lobby dieser Leute muss jetzt in die Schranken gewiesen werden. Und wichtig: Landwirtschaftschulen und Universitäten müssen ein neues Bewusstsein schaffen und eine einsichtige Generation heranziehen!

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