Radonvorsorge

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Landesregierung setzt Informationsarbeit fort

KIEL. Die schleswig-holsteinische Landesregierung setzt ihre Informationsarbeit zum Thema Radon fort. Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND), das auch für den Strahlenschutz zuständig ist, informierte in Kiel Angehörige der schleswig-holsteinischen kommunalen Landesverbände über die Grundlagen, die Risiken und den Umgang mit Radon.

http://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/boden/radon-karte.html;jsessionid=78EB61B65991EEADCA812647F56ED817.1_cid391

Welche Risiken mit dem Einatmen hoher Radonkonzentrationen verbunden sind und wie man diesen Risiken entgegenwirken kann, darüber gibt die schleswig-holsteinische Landesregierung schon seit einiger Zeit Auskunft. Unter www.schleswig-holstein.de/Radon unterrichtet das Ministerium im Internet und außerdem kurzgefasst in einer Broschüre, die auf dem Postwege bestellt werden kann. Fragen können dem MELUND unter radonberatung@melund.landsh.de gestellt werden. Das MELUND  informiert aber auch gezielt. Ein Anfang wurde gemacht, indem den Kreisverwaltungen des Landes Schleswig-Holstein bereits 2016 das Angebot gemacht wurde, in deren Räumlichkeiten Kurzzeit-Radonmessungen durchzuführen.

Hintergrund:

Im Juli 2017 wurde das neue Strahlenschutzgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Dieses Gesetz enthält u.a. auch umfangreiche Regelungen zur Radonvorsorge. Neben umfangreichen Informationsaufgaben kommt auf jedes einzelne Bundesland auch die Pflicht zu, spätestens bis Ende 2020 in Zusammenarbeit mit dem Bund zu ermitteln, wo ggf. aufgrund der örtlichen geologischen Gegebenheiten Radonvorsorgegebiete auszuweisen sind. In Schleswig-Holstein ist es im Gegensatz zu manchen anderen Bundesländern zwar nicht sehr wahrscheinlich, dass Radonvorsorgegebiete ausgewiesen werden müssen. Dort wo dies aber der Fall ist, ergeben sich auch Konsequenzen, z.B. für Arbeitgeber, Bauwillige, kommunale Bauämter oder Architektenbüros.

Radon und seine Folgeprodukte sind Teil der natürlichen Strahlenbelastung, die seit jeher auf den Menschen einwirkt. Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas, das geruch-, geschmack- und farblos ist. Aus dem Baugrund kann Radon ins Freie und auch in Gebäude gelangen. Die Möglichkeiten effektiver Radonvorsorge haben sich in jüngerer Zeit deutlich erweitert, so dass der Bundesgesetzgeber entsprechende Maßnahmen nun auch gesetzlich vorsieht.

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