Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Deutschen Bundestag heute über die Ergebnisse der Bewertung der Projekte des Potenziellen Bedarfs aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 unterrichtet.
„Heute wurde ein Durchbruch für einen zügigen Ausbau der S-Bahnlinie 4 bis Ahrensburg erreicht. Die bislang ungeklärte Finanzierungsfrage der geplanten S-Bahn 4 von Hamburg bis Bad Oldesloe hat eine entscheidende und mitunter sogar die letzte Hürde genommen. Der Bund hat heute die Wirtschaftlichkeit des 3. Gleises von Hamburg nach Ahrensburg bestätigt. Damit wird das Projekt vom Potenziellen in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 aufgestuft und der Bund übernimmt vollständig die Finanzierung für das 3. Gleis, einem Bestandteil der S4 Ost“, informiert der CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Brackmann über die Auswirkungen der heutigen Entscheidung. Brackmann hatte sich seit 2016 für die Aufnahme des Projekts in den Potenziellen Bedarf stark gemacht.
„Das 3. Gleis wird mittels Aufstufung in den Vordringlichen Bedarf nun vollständig aus Bundesmitteln finanziert, wodurch es aus den Investitionskosten der S4 Ost herausgerechnet werden kann. Damit wird die Gesamtmaßnahme S4 Ost wirtschaftlich, eine wichtige Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung durch Fördermittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) des Bundes. Dieser hat eine Finanzierung durch GVFG-Mittel bereits in Aussicht gestellt“, erläutert Norbert Brackmann die unterschiedlichen Bestandteile der noch abschließend festzulegenden Finanzierung für die S4 Ost.
„Mit dem 3. Gleis können sich nun Hamburg, Schleswig-Holstein, Deutsche Bahn und Bund zügig auf eine vollständige Finanzierung für die S4 Ost vertraglich festlegen. Da es sich bei der S4 Ost um ein Projekt sowohl mit einem Nutzen für den Fern-, Güter-, und Nahverkehr handelt, ist eine eindeutige Zuordnung der Kosten zu den unterschiedlichen Verkehrsarten nicht möglich. Es wird also eine Gesamt-Finanzierungs-Strategie brauchen. Der Bund wird sich mit der heutigen Entscheidung auf zwei Wegen an der Finanzierung der S4 beteiligen. Zum einen wird der Bund vollständig das 3. Gleis von Hamburg bis Ahrensburg mit Bundesmitteln finanzieren. Und zum anderen wird der Bund seinen Anteil an den Kosten der S4 Ost über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) erbringen. In welchem Umfang und welcher Anteil auf Hamburg und Schleswig-Holstein entfällt, wird in einer GesamtFinanzierungs-Strategie festgelegt werden“, sagt Norbert Brackmann, der alle notwendigen Zeichen für den Bau dieses für die Region wichtigen Projektes sieht.
Hintergrund: Im Zuge der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 war es 2016 durch Unterstützung von Norbert Brackmann gelungen den „Fern- und Güterverkehrsanteil“ des Projekts S4 Ost, das 3. Gleis von Hamburg bis Ahrensburg in den Potentiellen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 aufzunehmen. Die Projekte des Potentiellen Bedarfs sollten einer erneuten Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen werden. Der Bund führte in diesem Rahmen eine Untersuchung durch mit dem Ziel, die Gesamtsituation des überlasteten Knoten Hamburg durch verschiedene Maßnahmen entlasten zu könnten. In dieser Untersuchung wurde auch die S4 Ost betrachtet, da sie erheblich zur Entlastung des Hamburger Hauptbahnhofes beitragen und auch die erwarteten skandinavischen Verkehre der Hinterlandanbindung Fehmarnbeltquerung aufnehmen wird.
Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2016 das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes beschlossen, das am 30. Dezember 2016 in Kraft trat. Im Anhang des Gesetzes waren nicht nur die Projekte des Vordringlichen Bedarfs des Bundesverkehrswegeplans 2030 abgebildet, sondern auch die Maßnahmen des Potenziellen Bedarfs. Zugleich enthielt das Gesetz in Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 eine ausdrückliche Regelung zur automatischen Aufstufung dieser Projekte in den Vordringlichen Bedarf nach erfolgtem Nachweis der gesamtwirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit. Seit 2016 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Projekte des Potenziellen Bedarfs untersucht und durch Gutachter bewerten lassen. Das Bundesverkehrsministerium hat am 6. November 2018 die Ergebnisse der Bewertung bekannt gegeben.