Kreisvorstand der SPD Stormarn fordert freie Abstimmung über Abschaffung des § 219a StGB

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Die SPD Stormarn fordert die Parteien im Bundestag dazu auf, die Abgeordneten über die Abschaffung des sog. Werbeverbotes für Abtreibungen nach § 219a Strafgesetzbuch (StGB) frei nach ihrem Gewissen und somit losgelöst vom Fraktionszwang abstimmen zu lassen. Gleichzeitig fordern die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Streichung des § 219a. Dies hat der Kreisvorstand einstimmig auf seiner Sitzung am Freitag, den 14. Dezember 2018, beschlossen.
Tobias von Pein, SPD Kreisvorsitzender: „Der § 219a StGB gehört abgeschafft. Hier geht es vor allem darum Frauen in Not gut zu helfen. Ärztinnen und Ärzte müssen Informationen zu Verfügung stellen können, ohne Angst vor einer Strafverfolgung haben zu müssen.“
Marion Meyer
Marion Meyer, stellvertretene Vorsitzende: „Frauen müssen einfach Informationen über Schwangerschaftsabbrüche erhalten können ohne dabei in eine Tabu-Zone gedrängt zu werden. Das muss eine Selbstverständlichkeit sein! Eine Streichung des § 219a wird nicht zu ‚Werbung‘ für Abtreibungen führen, lediglich die Bereitstellung von Informationen würde entkriminalisiert werden. Keine Frau macht sich die Entscheidung eines Schwangerschaftsabbruches einfach und würde sich spontan dazu entschließen, weil sie zufällig über Informationen dazu gestolpert ist.“

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