Die Straßenverkehrsordnung (StVO) soll fahrradfreundlicher werden – es geht jedoch noch mehr

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Berlin. Gero Storjohann begrüßt die fahrradfreundliche Novelle der Straßenverkehrsordnung, für die Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) bis Pfingsten Vorschläge vorlegen will, fordert aber mehr.

Das Bundesverkehrsministerium plant eine zügige Verbesserung der Straßenverkehrsordnung für Radfahrer. Die Landesminister hatten bei der letzten Verkehrsministerkonferenz ihre Forderungen für eine Weiterentwicklung des Radverkehrs in 15 Punkten vorgelegt. Einiges davon soll nun umgesetzt werden und könnte dann noch bis zum Sommer im Bundesrat eingebracht werden.

Gedacht ist an den grünen Abbiegepfeil für Radfahrer, der es ihnen erlauben würde, auch bei Rot in die kreuzende Straße einzubiegen.

Auch das Halten auf Radwegen, die nur als Schutzstreifen mit einer gestrichelten Linie von der Fahrbahn getrennt sind, soll genau reguliert werden. Parkende und Haltende Fahrzeuge nötigen hier die Radfahrer dazu, sich zu gefährden, wenn sie sich wieder in den Autoverkehr einordnen müssen.

Für den Radverkehrsexperten und Bundestagsabgeordneten Gero Storjohann (CDU) sind diese angekündigten Veränderungen ein Schritt in die richtige Richtung, er fordert jedoch weitere Verbesserungen. Er äußerte sich beispielsweise in Hinblick auf die Nutzung von Einbahnstraßen:

„In Einbahnstraßen in einer Tempo-30-Zone können wir das Fahrradfahren entgegen der Fahrtrichtung ruhigen Gewissens erlauben. Ein Verbot sollte nur als Ausnahme möglich sein, wenn die Verkehrssicherheit es erfordert.“

Neben der neuen fahrradfreundlichen Novelle der StVO sollte auch der Bußgeldkatalog angepasst werden, meint Gero Storjohann:

„Mit dem verbotenen Halten auf Radwegen muss Schluss sein. Autofahrer, die das tun, müssen härter bestraft werden. 20 Euro Bußgeld schrecken nicht ab. Das muss 100 Euro kosten. Versperrt ein haltender Lieferwagen den Radstreifen, so müssen die Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen und sich in den fließenden Verkehr einordnen. Dies stellt eine nicht hinzunehmende Gefährdung dar. Auch muss eine Überprüfung her – zum Beispiel durch die Polizei- Fahrradstaffel“, so Gero Storjohann.

 

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