Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht: „Wir geben Kommunen, Verbänden und Investoren ein starkes Instrument für Klimaschutz an die Hand“
KIEL. Freie Fahrt für die Wärmewende in Schleswig-Holstein: Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) hat eine Förderrichtlinie für nachhaltige Wärmeversorgungsysteme erlassen. Kern des Programms ist die Förderung von regionalen Projekten, die maßgeblich auf Erneuerbare Energien setzen.
Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht: „Ohne eine Wärmewende kann die Energiewende nicht gelingen. Die neue Wärmerichtlinie schafft die Grundlage dafür, dass regionale Energiesysteme künftig stärker auf Erneuerbare Energien setzen. Mit dem Förderprogramm geben wir Kommunen, Verbänden und Investoren ein starkes Instrument für Klimaschutz an die Hand.“
Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Investitionskosten für Wärmenetze, Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmespeicher, wenn das nachhaltige Wärmeversorgungssystem mindestens 50 Prozent Erneuerbare Energien berücksichtigt und eine CO2-Einsparung gegenüber der bisherigen Wärme- oder Kälteversorgung erzielt werden kann. Antragsberechtigt im Rahmen der EFRE-Förderung sind u.a. kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, kommunale Körperschaften, Anstalten öffentlichen Rechts, Vereine, rechtsfähige Personengesellschaften sowie Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Die Mindestfördersumme beträgt 50.000 Euro und maximal 1 Mio. Euro pro Projekt. Insgesamt stehen EFRE-Fördermittel in Höhe von 5 Mio. Euro zur Verfügung. Im Bedarfsfall können zusätzliche Landesmittel eingesetzt werden.
Die Richtlinie zur Förderung wurde am 11.06.2019 im Amtsblatt veröffentlicht.