Das Bundesumweltministerium unterstützt mit dem Förderprogramm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ vorbildliche kommunale Projekte zum Umgang z. B. mit Hitzeperioden, Hochwasser- oder Starkregenereignissen:
https://www.bmu.de/download/foerderprogramm-fuer-massnahmen-zur-anpassung-an-den-klimawandel/
Vom 01.08. bis 31.10.2019 können Antragsteller in einem ersten Schritt Projektideen zu den drei Förderschwerpunkten (Anpassungskonzepte für Unternehmen, Bildungsmodule, Leuchtturmvorhaben/Kooperationen) als Skizzen einreichen.
Interessenten mit aussichtsreichen Projektskizzen fordert das Bundesumweltministerium in einem zweiten Schritt zur förmlichen Antragsstellung auf.
Antragsberechtigt sind z.B. Kommunen und weitere Akteure wie Unternehmen und Bildungseinrichtungen (Hochschulen, Forschungseinrichtungen, …), … Vereine, Verbände, Stiftungen