Bargteheide (sa) – Sie haben ja bereits vor einigen Tagen berichtet, dass in Bargteheide Schutzstreifen geplant sind. Bitte lesen Sie dazu einmal meine Ausführungen in den Kommentaren.
Die Umsetzung in der Getriebebau-Nord-Straße und Rudolf-Diesel-Straße ist nun leider genau so schlecht wie ich das erwartet habe.
In Richtung Osten wird man direkt durch die Dooring-Zone der dort parkenden Autos geführt. Der Radfahrer muss aber ausreichend Abstand von parkenden Autos halten um nicht von sich öffnenden Türen „erwischt“ zu werden (Vgl. https://www.adfc.de/artikel/ploetzlich-oeffnet-sich-die-autotuer/). Das heißt, Radfahrer dürfen diesen Schutzstreifen gar nicht befahren! Dazu verleiten Schutzstreifen Autofahrer zum engeren Überholen, da der Schutzstreifen – fälschlicher Weise – als eigene „Spur“ angesehen wird und nicht mehr als Überholen.
In einer Innenkurve ist der Schutzstreifen sogar schon zugewachsen…
Die anderen beiden Straßen habe ich mir noch nicht angeschaut.
Sehr geehrter Herr ohne Namen,
was haben Sie denn gedacht was herauskommt wenn die Behörden Zwangsbeglückung vornehmen ?
Genau so wird auf allen Ebenen geplant gemacht und getan. Murks ohne Ende und alles mit noch mehr Personal und Geld.
Ich bin gespannt was Sie noch alles stört. Man wird Sie leider nicht verstehen. Wie kommen Sie nur darauf daß die Straßenverkehrsordnung eingehalten werden muss. Bei uns nicht.
Reinhold Bilz
Hierzu empfehle ich folgende Links, in denen der Unterschied zwischen Radfahrstreifen und Radfahrschutzstreifen erklärt wird:
https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/radfahrstreifen_und_radfahrschutzstreifen_-_was_gilt_hier_23819.html
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE180003258&psml=bsndprod.psml&max=true
Danach sind Schutzstreifen – anders als Radwege oder Radfahrstreifen – nicht benutzungspflichtig, d.h. der Radfahrer darf ggf. auch auf die linke Seite der nicht durchgezogenen Linie ausweichen, wenn es die Situation erforderlich macht.
Die Aussage „Radfahrer dürfen diesen Schutzstreifen gar nicht befahren!“ ist übertrieben. Richtig ist, dass der Streifen in diesem Fall mit 1,50 m sehr schmal ist. Der erforderliche Abstand vom rechten Rand (je nach unterschiedlicher Rechtsprechung bis zu 1m) kann also, wenn auch sehr knapp, sogar noch ohne Überfahren der Linie eingehalten werden. Ansonsten muss man als Radfahrer an diesen Stellen den Streifen eben verlassen.
Wegen der fehlenden Benutzungspflicht ändert sich auch nichts im Hinblick auf die in die Fahrbahn ragende Vegetation. Der Radfahrer kann weiter in die Fahrbahnmitte ausweichen. Wenn dies ein grundsätzliches Argument gegen den Schutzstreifen ist, hätte man schon längst etliche Bürgersteige in Bargteheide rückbauen müssen, denn die Unsitte, Bäume und Buschwerk in den öffentlichen Verkehrsraum von Fußgängern und Radfahrern wachsen zu lassen, ist leider ziemlich verbreitet.
Die Schutzstreifen schaffen sichtbaren Verkehrsraum für Radfahrer. Dies ist in Bargteheide sehr nötig, weil das Bewusstsein für den Radverkehr oft unterentwickelt ist. Vor allem können die Streifen für einen gewissen Mindestabstand der Autos beim Überholen sorgen, selbst wenn dieser Abstand dann immer noch unter dem gesetzlich (bzw. durch Rechtsprechung) geforderten Mindestabstand liegt (siehe hierzu auch Ergebnisse des Radmesser-Projekts).