Volksbegehren zum Schutz des Wassers

0

Die Volksinitiative zum Schutz des Wassers startete bereits im März 2017. Sie führte eine erfolgreiche Initiative mit über 42.000 Unterschriften (20.000 Unterschriften waren nur nötig) durch, die der Landesregierung vorgelegt wurden.

Die mit 42.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern in Schleswig-Holstein unterstützte Volksinitiative zum Schutz des Wassers wurde von der Regierungskoalition nicht umgesetzt.

Am 19.06 2019 hat die Kieler Regierungskoalition den mit der Volksinitiative zum Schutz des Wassers abgestimmten Gesetzentwurf zur Änderung des Informationszugangsgesetzes ohne Rücksprache mit den Vertrauenspersonen der Initiative überraschend durch eine wert- und bedeutungslose Placebo-Gesetzesänderung ersetzt. Für die Änderungen des Landeswassergesetzes gibt es zwar eine Zusage, aber dieselben Gesetze wurden schon einmal ohne öffentliche Begründung wieder von einer Landtagssitzung abgesetzt. Die gesetzliche Frist zur Umsetzung der Volksinitiative verstrich ohne Berücksichtigung der Forderungen.

Damit haben sich die Kräfte durchgesetzt, die gegen mehr Transparenz, beispielsweise im Bereich von Erdölförderung und Fracking sind.

Das Volksbegehren will neben dem Schutz des Wassers auch erreichen, dass Behörden bei überwiegendem öffentlichen Interesse verpflichtet werden, Informationen zu veröffentlichen.

Da die Regierungskoalition die Umsetzung der Forderungen der Volksinitiative nicht umsetzte, hat die Initiative nun ein Volksbegehren beantragt.

Wir sind in Sorge. In Niedersachsen waren über viereinhalb Jahre hinweg bis zu 220.000 Kubikmeter hoch salzhaltiges Lagerstättenwasser aus einer Verpressbohrung ausgetreten und hat das Grundwasser vor Ort erheblich belastet. Die Betreiberfirma Wintershall-DEA  und das zuständige Bergamt hatten das nicht erkannt. Wir meinen, dass darum eine ortsnähere Überwachung durch die unteren Wasserbehörden der Kreise dringend geboten ist.

Im Bereich Wasserschutz will das Volksbegehren erreichen:

  1. besserer Schutz vor Verpressung wassergefährdenden Flowbacks bei Ölbohrungen
  2. Zuständigkeit unserer Kreise für den Schutz des Wassers bei Bohrungen (aktuell ist das niedersächsische Bergamt zuständig)
  3. sofortiger Bohrstopp bei unerwartetem Wasserfund
  4. Haftung von Ölkonzernen für Schäden

Im Bereich der Unternehmenstransparenz will das Volksbegehren erreichen, dass es Schleswig-Holsteins Kommunen und Behörden zukünftig rechtssicher erlaubt wird, im überwiegenden öffentlichen Interesse Informationen zugänglich zu machen, die bisher als „Geschäftsgeheimnisse“ geheim gehalten werden:

  1. Beantragte Ölbohrungen einschließlich des betroffenen Gebietes und des beabsichtigten Einsatzes der Fracking-Methode
  2. Meldung gelagerter bzw. geförderter Gefahrenstoffe an Kommunen, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Feuerwehren zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle
  3. Veröffentlichung mutmaßlicher Korruptionsfälle bei Baugenehmigungen, Grundstücksverkäufen oder Auftragsvergaben

Das will die Volksinitiative zum Schutz des Wassers mit einem Volksbegehren erreichen.

In den kommenden 6 Monaten sollen 80.000 Unterschriften von deutschen Staatsbürgern aus Schleswig-Holstein mit einem Mindestalter von 16 Jahren gesammelt werden. Am 2. September beginnt die Aktion und endet am 2. März 2020. Die Unterschriften können sowohl auf Ämtern und Rathäusern abgegeben und auf der Straße gesammelt werden.

Sauberes Wasser ist ein Grundrecht für uns alle – unterschreiben Sie!

Weitere Infos unter www.vi-wasser.de

Dennis Wollgramm

Piratenpartei Stormarn

Kommentar schreiben (erst nach Moderation sichtbar)

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

*