Bargteheide: Die neuen Fahrradschutzstreifen – Eine Lesermeinung

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Wikipedia sagt: „Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (Abk. VwV-StVO) ist eine Verwaltungsvorschrift des Bundesverkehrsministeriums in Deutschland.

Sie regelt die Umsetzung der Straßenverkehrs-Ordnung und die Ausführung von Verkehrseinrichtungen durch die kommunalen Straßenverkehrsbehörden und Straßenbauämter. Die Vorschrift basiert auf § 6 Straßenverkehrsgesetz.“

Daraus:

Zu Absatz 4 Satz 2 I. 5.

„Ein Schutzstreifen ist ein durch Zeichen 340 gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Fahrräder“ markierter Teil der Fahrbahn. Er kann innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Er muss so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrer bietet. Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können.“

 

 

Es ist bemerkenswert, dass der Schutzstreifen in der Getriebebau-Nord-Straße inzwischen verbreitert wurde. Dennoch empfiehlt sich eine Nutzung durch Radfahrer weiterhin aufgrund der Dooring-Gefahr nicht. Auch als Autofahrer soll man links davon fahren. Doch schon bei einfachem Gegenverkehr muss man auf den Schutzstreifen ausweichen, da die Restbreite der Fahrbahn eben NICHT ausreicht! Eine Slalomfahrt!

VwV-StVO zu Zeichen 340 (Leitlinie), II, 2.

„Die Leitlinie für Schutzstreifen ist im Verhältnis Strich/Lücke 1:1 zu markieren und auf vorfahrtberechtigten Straßen an Kreuzungen und Einmündungen als Radverkehrsführung fortzusetzen.“

 

 

Auch in der Alten Landstraße und Jersbeker Straße hat man sich nicht immer daran gehalten…

VwV-StVO zu §25 Fußgänger, zu Absatz 3, III „2. Wo der Fußgängerquerverkehr dauernd oder zeitweise durch besondere Lichtzeichen geregelt ist, sind Fußgängerfurten zu markieren. Sonst ist diese Markierung, mit Ausnahme an Überwegen, die durch Schülerlotsen, Schulweghelfer oder sonstige Verkehrshelfer gesichert werden, unzulässig. 3. Mindestens 1 m vor jeder Fußgängerfurt ist eine Haltlinie (Zeichen 294) zu markieren; nur wenn die Furt hinter einer Kreuzung oder Einmündung angebracht ist, entfällt selbstverständlich eine Haltlinie auf der der Kreuzung oder Einmündung zugewandten Seite.“

 

 

Die neu markierte Fußgängerfurt an der Kreuzung „Am Redder / Getriebebau-Nord-Straße“ quer über eine Vorfahrtsstraße (!!!) suggeriert einen möglichen Vorrang für Fußgänger (und illegal dort fahrende Radfahrer), der de facto so definitiv nicht existiert! Diese Furt MUSS entfernt werden, bevor hier noch etwas schlimmes passiert! Alternativ eine Fußgängerampel installieren oder einen Zebrastreifen markieren.

Ich finde es sehr schade, dass man sich in Bargteheide offenbar dazu entschieden hat, die bundesweit geltende VwV-StVO teilweise zu ignorieren – zu Lasten der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer!

Das Geld für die (meiner Meinung nach leider teilweise unzulässigen) Straßenmalereien wäre viel besser in die Aufklärung der Verkehrsteilnehmer investiert, dass Radfahrer grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren müssen. – Zur Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer!

Natürlich muten Radfahrer auf der Fahrbahn seltsam an, wenn sich 90% der Radfahrer regelwidrig auf dem Gehweg fortbewegen. Wäre es genau anders herum, wäre die Akzeptanz auch ohne Schutzstreifen höher! Also bitte: #runtervomgehweg.

Von Stefan Assum

1 Kommentar

  1. Offenkundig liegt beim Leserbriefschreiber ein Informationsdefizit vor. Die Stadt Bargteheide hat keine eigene Verkehrsaufsicht und kann entsprechende Maßnahmen allenfalls beantragen, wenn dies von der Politik so gewollt ist. Für die Genehmigung ist die Verkehrsaufsicht des Kreises Stormarn zuständig, die auch die Schutzstreifen genehmigt hat. Wenn Sie also Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit der Maßnahmen haben, sollten Sie sich dorthin wenden. Die Einrichtung der Fußgängerfurt wurde ebenfalls von dort entschieden und bei einer Sitzung der AG Radverkehr der Bargteheider Stadtvertretung am vergangenen Mittwoch ebenfalls kritisch bewertet.

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