Bußgeld-Forderung des Parlamentskreises Fahrrad für Falschparker auf Radfahrstreifen war erfolgreich

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Berlin. Gero Storjohann (CDU) als Vorsitzender des Parlamentskreises Fahrrad freut sich, dass die Forderung über 100€ Bußgeld für Falschparker auf Radfahrstreifen erfolgreich war und in der StVO- Reform umgesetzt wird.

Am 25. Juni 2019 übergab Gero Storjohann als Vorsitzender des Parlamentskreises Fahrrad zusammen mit Heinrich Strößenreuther (Initiative Clevere Städte) und Anika Meenken (VCD) einen gemeinsamen Brief mit der Forderung über 100€ Bußgeld für Falschparker auf Radfahrstreifen an Bundesverkehrminister Andreas Scheuer.

Im Rahmen der Reform der Straßenverkehrsordnung wird diese Forderung nun umgesetzt.

Unzulässiges in zweiter Reihe Parken wird künftig mit bis zu 100€ Geldbuße geahndet. Unzulässiges Parken auf Geh- und Radwegen oder Radschnellwegen, wird künftig ebenfalls mit bis zu 100€ geahndet. Unzulässiges Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr wird auch ebenfalls mit 100€ Geldbuße bestraft. In Fällen der Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung wird zudem bei allen drei Verstößen die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister in Flensburg neu verankert.

Gero Storjohann zur StVO-Novellierung: ,,Ich freue mich sehr, dass wir mit dieser Initiative des Parlamentskreises Fahrrad in Zusammenarbeit mit den zwölf weiteren Verbänden erfolgreich waren. Diese Maßnahme wird die Verkehrssicherheit für Radfahrer deutlich erhöhen. Mehr Respekt und Regeleinhaltung aller Verkehrsteilnehmender untereinander ist genauso wichtig wie freie Wege und Flächen für alle.‘‘

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