30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 2019
Kreis Stormarn. Am 20. November jährt sich die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention zum 30. Mal. Die große Feier bei der UN in New York und auch Aktionen von Kindern und Jugendlichen in der ganzen Welt feiern das bisher Erreichte.
Doch trotz zahlreicher Fortschritte fehlen immer noch Millionen Kindern die nötigen Voraussetzungen für ein gutes Aufwachsen. Dies betrifft nicht nur Kinder in ärmeren Ländern, sondern auch Kinder in Deutschland und im Kreis Stormarn. Zum Beispiel hat jedes Kind ein Recht auf Soziale Sicherheit (UN-Kinderrechtskonvention Artikel 26) und auf angemessene Lebensbedingungen (UN-Kinderrechtskonvention Artikel 27). Dennoch ist Kinderarmut auch bei uns weiterverbreitet als viele denken.
„Während der diesjährigen Stormarner Kindertag haben zwei unserer Mitarbeiterinnen mit Kindern aus den fünften Klassen einer Schule in Ahrensburg über Kinderamut gesprochen,“ berichtet Ingo Loeding, Geschäftsführer des Kinderschutzbundes Kreisverband Stormarn. „Viele Kinder denken natürlich zunächst an Kinder in Kriegsgebieten oder in armen afrikanischen Ländern. Im Verlauf der Diskussion haben dann aber einige Jungen und Mädchen ihre ganz persönlichen Begegnungen mit Armut in ihrem Umfeld geschildert. Das hat alle sehr betroffen gemacht. Aber die Kinder hatten auch tolle Vorschläge, wie man helfen könnte, z.B. mit freiem Eintritt ins Kino oder ins Schwimmbad.“
Der Kinderschutzbund Kreisverband Stormarn erstellt seit fast 10 mehreren Jahren den Armutsatlas „Kinderarmut im Kreis Stormarn“, in dem verzeichnet und abgebildet ist, wie hoch der Anteil an Kindern, die als arm gelten und auf Sozialleistungen angewiesen sind, in den Städten und Gemeinden Stormarns ist. Für einen so wohlhabenden Kreis wie Stormarn sind diese Zahlen viel zu hoch.
Trotzdem wurden bislang nur wenige Maßnahmen ergriffen, um Kindern in einer Armutssituation zu helfen. Ingo Loeding kommentiert: „Wir können nur immer wieder daran erinnern, dass Kinder ein Kinderrecht auf gute Lebensbedingungen haben. Der Staat und die Kommunen müssen Teilhabe ermöglichen, in allen wichtigen Bereichen, wie z.B. bei der Bildung, bei Kultur und bei der Gesundheit.“
Für Kinder und Familien, die sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, hält der Kinderschutzbund einen Familienhilfe-Notfonds bereit. Familien können sich z.B. an die Kinderhäuser Blauer Elefant wenden und ganz unbürokratisch eine finanzielle Unterstützung erhalten. Über den Hilfsfonds können z.B. Windeln, Hygieneartikel, Winterschuhe oder auch einmal ein Kinderbett, Ferienfreizeiten oder Musikunterricht finanziert werden. Soweit es keine staatliche Unterstützung dafür gibt.
Der Familienhilfe-Notfonds lebt allerdings ausschließlich von Spenden engagierter Bürgerinnen und Bürger, von Unternehmen und Stiftungsgeldern. Jeder Interessierte kann in den Familienhilfe-Notfonds spenden und damit ganz direkt Kindern und ihren Familien in Not helfen.
Die Kontonummer lautet:
IBAN: DE50 2135 2240 0130 0083 54,
BIC: NOLADE21HOL bei der Sparkasse Holstein.