Der Schulwald – eine lange Geschichte

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Bargteheide – Mit viel Verve hat sich der WfB-Fraktionsvorsitzende Norbert Muras für den Erhalt des Schulwalds beim Kopernikus-Gymnasium in Bargteheide eingesetzt.  Das ist gescheitert, der größere Teil wird seit vergangenem Montag abgeholzt. Grund dafür ist der Brandschutz für den nahe gelegenen Schulerweiterungsbau. Denn dafür ist ein Mindestabstand von 30 Metern zum Wald vorgesehen, bisher betrug die Distanz hier nur sechs Meter.

Muras hatte Lösungsvorschläge wie eine Auffangvorrichtung mittels quer gespannten Stahlseilen vorgebracht, um die Fällung noch zu verhindern. „Das hätte verhindert, dass Bäume das Gebäude durch Windwurf beschädigen.“

Norbert Muras hat sich vergeblich für den Erhalt der Waldfläche südlich des Schulerweiterungsbaus eingesetzt.

Von 0,6 Hektar Waldfläche bleiben noch zwei Drittel erhalten, nach Ansicht von Muras der ökologisch weniger wertvolle Teil. „Hier wurden gesunde Bäume gefällt“, sagt er. Bargteheide besitze ohnehin nur wenig Wald. Und die Genehmigung zur Waldumwandlung sei bereits 2014 ausgelaufen, weil sie auf fünf Jahre befristet wurde.
„Die Rodung hätte bereits 2009 durchgeführt werden sollen, wurde aber damals ebenso vermieden wie im Jahre 2012“, sagt Muras. Die Gründe seien einerseits die von Verwaltung und Politik stets wiederholten Behauptungen, der Schulwald bliebe erhalten, andererseits die Kommunalwahlen in 2013. „Die Fällaktion hätte damals sicher Auswirkungen auf das Wahlergebnis gehabt.“ Es sei davon auszugehen, dass das auch für die nächsten Kommunal- und Bürgermeisterwahlen gelte.

Die Verwaltung hat allerdings nur geltendes Recht durch eine Anordnung der unteren Forstbehörde umgesetzt. Zum Zeitpunkt des Beschlusses amtierte ein anderer Bürgermeister, und auch die Grünen waren damals in Bargteheide politisch noch nicht präsent.

Das Ungewöhnliche: Der Schulerweiterungsbau steht bereits seit acht Jahren. Für dessen Bau wurde ebenfalls ein Teil des Schulwalds beseitigt. Schon zur Aufstellung des Bebauungsplans im Jahr 2009 gab es die Auflage der unteren Forstbehörde, einen Waldabstand von 30 Metern herzustellen. Grundlage dafür ist das Landeswaldgesetz. Die Stadt ist daher seitens dieser Behörde aufgefordert worden, den Waldschutzstreifen auf der Fläche südlich des Schulerweiterungsbaus durch Entfernung des Baumbestandes rückwirkend zu realisieren.

„Es handelt sich nicht um die gesamte Schulwaldfläche von ca. 0,6 ha, die seinerzeit beantragt wurde, sondern nur um den zwingend notwendigen Teil von ca. 0,2 ha  zur Herstellung des Waldschutzstreifens am Schulerweiterungsbau“, teilt Alexander Wagner von der Stadtverwaltung mit.

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