Auf ein Wort …
Zur Klarstellung sei vorab darauf hingewiesen, dass es uns hier nicht um Schuldzuweisungen gegenüber der Politik und sonst jedweden Entscheidern geht – wir möchten vielmehr im Interesse aller Kleinbetriebe auf einen nicht hinnehmbaren Missstand hinweisen.
Keine Frage, diese besondere Situation mit Corona erfordert besondere Maßnahmen. Wenn dazu passend eine Ausgangssperre angeordnet wird, bedeutet dies, dass nur das Nötigste eingekauft werden soll. Bis hierhin alles verständlich.
Im Zuge dessen mussten viele Geschäfte schließen, lediglich einige Ausnahmen durften die Türen bis dato weiterhin geöffnet halten. Wenn wir diese Ausnahmen mal näher betrachten, fällt auf, dass viele Regelungen sehr schwammig sind. Zum Beispiel Drogeriemärkte. Gibt es denn noch „richtige“ Drogeriemärkte? Nein, es sind Multiplayer, die in der Regel mehr Haushalts-, Spiel- und Schreibwaren verkaufen als Drogerieartikel!
Was wäre jetzt die richtige Entscheidung? Entweder werden nur die Drogerieartikel verkauft oder auch diese Läden haben zu schließen.
Schauen wir uns dann die Discounter/Supermärkte an, welche einen sehr großen Anteil an Nonfoodartikeln führen. Auch hier ist es genau das gleiche – entweder nur Lebensmittel oder schließen. Es kann doch nicht sein, dass die großen Konzerne in dieser Situation (von der ja auch niemand weiß, wie lange sie noch andauern wird) die Umsätze der kleinen inhabergeführten Läden einfahren, und dadurch die Inhaber der geschlossenen Geschäfte um ihre Existenz kämpfen müssen.
Solange die Drogerie-, Supermärkte und Discounter Fahrräder, Schuhe, Schmuck, Bekleidung, Spiel-, Schreib- und Haushaltswaren sowie Elektroartikel verkaufen, sind die angeordneten Ladenschließungen im höchsten Maße unfair und kontraproduktiv!
Die Konzerne werden bevorteilt und auf der anderen Seite gehen Existenzen und Arbeitsplätze verloren. Da hilft auch keine Soforthilfe der IB.
Damit es eine konstruktive Kritik wird, können wir uns besondere Maßnahmen für uns „Betroffene“ vorstellen, die alle Beteiligten wesentlich effektiver schützen würden, als das im Moment in den schon erwähnten Geschäften der Fall ist. Beispielsweise könnte man nur 1-2 Kunden zurzeit in den Laden lassen, entweder nach Terminvereinbarung oder mit Ankündigung einer Wartezeit, falls gerade „besetzt“ sein sollte. Ferner könnte man wieder ausschließlich an der Ladentür bedienen, wie es bis vor kurzem noch möglich war.
Es gibt unseres Erachtens so viele Möglichkeiten, den Betrieb unter Beachtung der Hygieneschutzbestimmungen weitestgehend am Laufen zu halten – lassen Sie uns gemeinsam kreativ und flexibel sein!
Ein altes Sprichwort lautet: Nur wer Entscheidungen trifft, kann diese revidieren.
Wir bauen auf Sie!
Wolfgang Sarau
- Vorsitzender