So geht es an Kitas und Schulen weiter

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Beginn mit Prüfungen, Notfallbetreuung ausgeweitet:

In dieser Woche starten die Abiturprüfungen an den Schulen in Schleswig-Holstein. Aber nicht nur die angehenden Abiturienten kehren zurück in die Schulen, ab dem 22. April beginnen auch die Vorbereitungen auf die Abschlussprüfungen zum Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) und Mittleren Schulabschluss (MSA). Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Teilnahme an den Prüfungsvorbereitungen ist Pflicht für alle Schülerinnen und Schüler, die keiner Risikogruppe angehören und nicht mit besonders gefährdeten Personen in einem Haushalt leben.“ Für solche Schülerinnen und Schüler würden an den Schulen individuelle Lösungen gefunden.

Ausgeweitet hat die Landesregierung den Kreis der Eltern, die für ihre Kinder eine Notbetreuung in Anspruch nehmen dürfen. Kindergärten und Schulen betreuen nach vorheriger Anmeldung ab sofort bis einschließlich der 6. Klasse Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden und Kinder, bei denen ein Elternteil in bestimmten Berufsfeldern arbeitet. Zu diesen Berufsfeldern gehören Ernährung, Gesundheit, Sicherheit und öffentliche Verwaltung. Habersaat: „Wichtige Neuerungen sind die Aufnahme von Alleinerziehenden und der Blick auf nur noch ein Elternteil. Die vorherige Regelung führte teilweise zu der absurden Situation, dass die systemrelevante Krankenschwester zur Kinderbetreuung zuhause blieb, während der ‚nicht-systemrelevante‘ aber deutlich besser verdienende Ehepartner zur Arbeit ging.“

 

Eine Vollständige Liste findet sich hier (unter dem Punkt „Notbetreuung an Schulen“):

https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Schule.html?fbclid=IwAR09UitBhsCA674eHliow3l4QsVQ8SOJu4YMNB9IG_xZsq4KDG399k8nvKE

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