Bad Oldesloe. Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat am 28.05.2020 den Erlass an die Gesundheitsämter der Kreise angepasst. Dabei wurde u.a. beschlossen, den eingeschränkten Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen (Kitas) ab 01.06.2020 in der sogenannten Phase III, Stufe 2 durchführen zu lassen.
Mit dem 4-Phasen-Modell verfolgt die Landesregierung seit dem 20. April die phasenweise Rückkehr zum vollständigen Normalbetrieb in Kitas. Aufgrund der derzeitigen Entwicklung des Infektionsgeschehens soll nun in den eingeschränkten Regelbetrieb in den Kitas zurückgekehrt werden.
Aus den neuen Regelungen der Allgemeinverfügung zu Kindertagesstätten und –pflege ergibt sich u.a., dass
– die Gruppengröße von zehn auf 15 Kinder erhöht werden kann,
– die Notbetreuung fortgesetzt wird. Kinder, die unter die Aufzählung der Ziffer I.3 a) – g) fallen, werden durchgehend im Rahmen der Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtung betreut (gilt auch für Kinder mit heilpädagogischem bzw. Sprachförderbedarf sowie Vorschulkinder),
– alle übrigen Kinder grundsätzlich tage- oder wochenweise im Wechsel betreut werden,
– Angebote der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege keinen Einschränkungen unterliegen.
Die neue Allgemeinverfügung gilt ab 01.06.2020 bis zum 07.06.2020.
Die Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn vom 17.05.2020 wird mit Ablauf des 31.05.2020 aufgehoben.