DLRG im Kreis Stormarn begrüßt gesetzliche Einbindung der Wasserrettung

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Anfang Juni informierte das Schleswig-Holsteinische Innenministerium in der Presse über eine neu geschaffene rechtssichere Lösung für die Wasserrettung an Nord- und Ostsee. Mit einer aktuellen Veröffentlichung hat nun die Koalitionsfraktion gemeinsam mit der SSW, mit einem weiteren Gesetzentwurf, auch Rechtssicherheit für die Binnenbereiche in Aussicht gestellt.

Die DLRG im Kreis Stormarn, die mit der örtlichen Gliederung in Reinfeld und der kreisweit agierenden Gliederung Stormarn seit Jahrzehnten nur über schwebende Rechtskonstrukte in die Gefahrenabwehr eingebunden ist, begrüßt diese Entwicklung.

In den vergangenen Jahren wurden die Retter beider Gliederungen regelmäßig zur Unterstützung des Rettungsdienstes und der Feuerwehren bei Einsätzen, die z.B. an unbewachten Badestellen stattfinden, alarmiert. Auf Grund fehlender rechtlicher Grundlagen erfolgt ihr Einsatz jedoch immer nur auf Nachforderung durch die örtliche Feuerwehr, sodass zwischen der ersten Meldung und dem Ausrücken der DLRG wertvolle Zeit verstrich. Zeit die im Ernstfall über den Ausgang eines Einsatzes entscheiden kann.

Der Stellvertretende Vorsitzende der DLRG Stormarn e.V., Philipp Pijl, erklärt dazu: „Seit Jahrzehnten bringt sich die DLRG im Kreis Stormarn ehrenamtlich ein, um bei Unglücksfällen im gesamten Kreisgebiet schnell und professionell adäquate Hilfe zu leisten. Der nun vorgestellte Gesetzesentwurf ist ein Lichtblick in Bezug auf diverse administrative Hürden, die auf Grund der bisher fehlenden rechtlichen Grundlage für die Wasserrettung bestanden. Die Gleichstellung innerhalb der Blaulichtfamilie führt zu einer lang ersehnten deutlichen Verbesserung der Ausrückezeiten.“

So trug es sich bspw. im Sommer 2018 zu, als sich am nicht bewachten Nordstrand des Großensees ein Badeunfall ereignete, zu dem die Feuerwehren aus Großensee und Lütjensee alarmiert wurden. Zeitgleich befanden sich im Seebad am Südstrand DLRG Kräfte im Dienst, die auch über ein Boot verfügen. Die Information der DLRG erfolgte jedoch erst nach dem Eintreffen der Feuerwehr. Eine Einbindung in die Strukturen der Gefahrenabwehr hätte einen deutlichen Zeitvorteil mit sich gebracht.

Christian Leschert, Vorsitzender der DLRG Reinfeld, erklärt: „Seit Jahren bemühen wir uns darum im Bereich Reinfeld, aber auch überregional, in die Gefahrenabwehr eingebunden zu werden. Mehrmals sind wir dabei an der Berechtigung für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gescheitert und das obwohl wir bereits über alle notwendigen Einsatzmittel und ausreichend Helfer verfügen. Das neue Gesetz gibt uns endlich die Möglichkeit unsere Fachkompetenz in die Bewältigung von Einsätzen im und am Wasser einzubringen, ohne dafür aufwändige Ausnahmegenehmigungen erwirken zu müssen.“

Da die gesamte Arbeit der DLRG im Kreis Stormarn aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziert wird und keine öffentlichen Gelder für die Ausstattung zur Verfügung stehen, halten die stormarner Gliederungen aus Kostengründen keine eigene Tauchergruppe vor. Sie können sich in diesem Tätigkeitsfeld jedoch auf die wertvolle Unterstützung aus den im Nachbarkreis ansässigen Gliederungen Büchen, Ratzeburg und Mölln verlassen. Dort stehen, neben weiteren Bootstrupps, auch Taucher für den überörtlichen Einsatz zur Verfügung.

„Wir begrüßen den Gesetzentwurf. Damit wir eine seit Jahren offene Frage geklärt und die Einheiten der Wasserrettung können nun in die örtliche Gefahrenabwehr gleichgestellt eingebunden werden.“, erklärt Jan Frederik Schlie, Stellvertretender Leiter Einsatz des DLRG Landesverbandes Schleswig-Holstein.

Philipp Pijl ergänzt: „Neben Reinfeld und Stormarn gibt es im Kreis Stormarn auch noch in Bad Oldesloe, Bargteheide, Ahrensburg und Barsbüttel Gliederungen der DLRG, die bisher nicht in die öffentliche Gefahrenabwehr eingebunden sind, aber über weiteres Helferpotential verfügen. Der Weg Teil der Gefahrenabwehr zu werden ist für diese Gliederungen damit deutlich erleichtert und klarer geworden.“

Hintergrund:

Neben der nun vorliegenden gesetzlichen Einbindung der Wasserrettung in die örtliche Gefahrenabwehr, analog der Feuerwehren, gibt es seit mehr als 10 Jahren Bemühungen die sog. Wasserrettungszüge auch in den Katastrophenschutz einzubinden. Der Kreis Stormarn hat, bedingt durch das vom Land gewählte Referenzszenario einer Sturmflut, für sich keinen Bedarf an Wasserrettungseinheiten für den Katastrophenschutz festgestellt. Gleichwohl es in den vergangenen Jahren in Folge von Starkregenereignissen auch in Stormarn immer wieder zu Einsätzen mit Wasserbezug kam. Besonders erwähnenswert ist hier ein größeres Schadenereignis im Raum Oststeinbek im Mai 2018. Aber auch bei der Bewältigung der zurückliegenden Elbhochwasser in Lauenburg kamen die Retter aus Stormarn ohne die Anerkennung zum Einsatz.

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