Ermäßigung von Kindergartenbeiträgen – Rückstau bei der Antragsbearbeitung

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Im Zuge der Kita-Reform sind Anträge auf  Ermäßigung von Kindergartenbeiträgen bzw. Geschwisterermäßigung ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 direkt bei der Kreisverwaltung Stormarn zu stellen. Die seit März 2020 andauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie haben dabei nicht nur zur einer teilweisen Verschiebung der Kita-Reform auf den 01.01.2021 geführt, sie haben leider auch den Zeitplan zur Ermäßigung der Kita-Beiträge durcheinander gewirbelt.

Das neue Team der Kreisverwaltung war zwar rechtzeitig zum 01.08.2020 komplett, die geplanten Vorarbeiten ab Mai konnten aber nicht in dem beabsichtigten Umfang erfolgen, da anfangs die Anträge ausblieben. Die Ursache wird im deutlich eingeschränkten Betrieb der Kindertagesbetreuung im Frühjahr gesehen. Die Anträge auf Ermäßigung oder Übernahme des Elternbeitrages für den Besuch einer Kindertagesstätte bzw. auf Geschwisterermäßigung gehen seit Ende Juni gehäuft und dabei zum Teil unvollständig ein. Sie können zum Bedauern der Kreisverwaltung aktuell in der Masse nicht in der gewohnten Bearbeitungszeit beschieden werden.

Derzeit muss leider von einer Bearbeitungszeit von nicht unter sechs Wochen ausgegangen werden.

Eingangsbestätigungen werden aus Effizienzgründen nicht versendet. Der Kreis Stormarn bittet die Antragsteller um Verständnis sowie darum, von Rückfragen zum Eingang oder zum Bearbeitungsstand der Anträge abzusehen. Die Mehrarbeit für die Beantwortung der Anfragen bindet zusätzlich Kapazitäten und verlängert die Bearbeitungszeit so noch weiter. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass der jeweilige Antrag auch beim Kreis Stormarn eingegangen ist und schnellstmöglich bearbeitet wird. Aufgrund der dreimonatigen Kulanz bei Erstanträgen und der derzeitigen Auslastung wäre ein verspäteter Antragseingang unerheblich. Es ist daher ausreichend, sich erst bei der Kreisverwaltung zu melden, wenn zei Monate nach Antragstellung weder ein Bescheid noch eine Anforderung weiterer Unterlagen beim Antragsteller angekommen sein sollten.

In dem Bestreben, den Familien mit geringerem Einkommen die Übergangszeit bei der Umsetzung der Kita-Reform zu erleichtern, wurden die Träger der Kindertagesstätten bereits um Unterstützung gebeten. Insbesondere wurde die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, den Einzug der Elternbeiträge während der Übergangsphase noch bis zum Ausgang des jeweiligen Antragsverfahrens auszusetzen – zumindest in den Fällen, in denen eine Antragsstellung bekannt ist oder die Voraussetzungen im abgelaufenen Kindergartenjahr unverändert geblieben sind.

Die Kreisverwaltung dankt allen Betroffenen für die ungewollt strapazierte Geduld und bittet um Nachsicht in dieser für alle belastenden Situation.

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