Landesförderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

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Über das Landesförderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge kann lt. Fördergeber bis zu 50% beantragt werden:
https://wtsh.de/foerderberatung/foerderprogramme/foerderprogramm-ladeinfrastruktur-emobilitaet/

Wofür kann (lt. Fördergeber) Förderung beantragt werden ?
Die Errichtung von

  • öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten sowie das Lastmanagement für mindestens drei Ladepunkte an einem Standort
  • nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten sowie das Lastmanagement für mindestens drei Ladepunkte an einem Standort
  • für den Betrieb elektrisch betriebener bzw. aufladbarer Busse im ÖPNV erforderlicher Ladeinfrastruktur

einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandortes und der Montage der Ladestation.

Weitere Infos zur Elektromobilität finden Sie auch auf: www.kreis-stormarn.de/go/elektromobil

Und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat einen weiteren Förderaufruf veröffentlicht für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und betriebsnotwendiger Ladeinfrastruktur für Handwerksunternehmen und KMU: https://www.now-gmbh.de/de/bundesfoerderung-elektromobilitaet-vor-ort/foerderrichtlinie

Antragseinreichung lt. Fördergeber bis 14.9.2020.
Im aktuellen Förderaufruf zum Flottenaustausch für Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein und mittlere Unternehmen (KMU) werden gezielt jene Anwender unterstützt, die zeitnah ihre konventionelle Fahrzeugflotte auf elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge umstellen und dazu auch Investitionen in die für den Betrieb notwendige Lade-Infrastruktur tätigen wollen.

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