Sicherer Schulweg – Traberstieg soll Fahrradzone werden

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Der Traberstieg in Bargteheide sowie die angrenzenden Straßen zum Schulzentrum (Teile der Baumschulen- und der Theodor-Storm-Straße) sollen zur Fahrradzone werden. Das haben die Mitglieder im Ausschuss Planung und Verkehr auf Antrag der Grünen jetzt einstimmig beschlossen. „Es handelt sich beim Traberstieg um einen von Radfahrern stark befahrenen Schulweg, der an sich schon schmal ist und durch parkende Autos weiter verengt wird“, so Ruth Kastner, Fraktionsvorsitzende der Grünen. „Bei entgegenkommenden Fahrzeugen bleibt kein Raum zum Ausweichen. Das führt zu gefährlichen Situationen. Wir müssen unsere Kinder schützen.“

 

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung vom Mai 2020 mache es nun möglich, unter erleichterten Bedingungen die neue Kategorie von Radverkehrsanlagen, die Fahrradzone, einzurichten.

In solchen Fahrradzonen haben Radfahrerinnen und Radfahrer absolute Vorfahrt. Sie dürfen nebeneinander fahren, dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Für den ausnahmsweise zugelassenen Fahrverkehr gilt höchstens Tempo 30, wenn nötig muss die Geschwindigkeit weiter verringert werden. Auch Elektro-Kleinstfahrzeuge können in Fahrradzonen fahren.

Jetzt wird die Stadtverwaltung bei der Verkehrsaufsicht im Kreis die Umwandlung beantragen. Von der Behörde war die Einrichtung einer Fahrradstraße kürzlich noch abgelehnt worden. „Wir sind guter Hoffnung, dass die neue Regelung in der Straßenverkehrsordnung nun aber greift“, so Kastner.

1 Kommentar

  1. Leider ist die Faktenlage hier nicht ganz richtig dargestellt. In Fahrradzonen haben Radfahrer KEINE „absolute Vorfahrt“. Es gelten die „normalen“ Vorfahrtsregeln, hier also rechts vor links.
    Der einzige Unterschied zu einer Tempo-30-Zone ist, dass Kfz hier nicht zugelassen sind.

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